Hallo,
ich bin neu im Forum und wuerde mich ueber einen Tipp bzgl. folgender Thematik freuen:
- Es wurde eine offene Pultdachhalle errichtet zur Unterstellung von Fahrzeugen.
- Um Schlagregen, Wind und Schnee abzufangen ist nun geplant teilweise die Halle mit Bleck zu verschliessen. Es sollen 2 (Frontseite und seitlliche Seite mit geringerer Hoehe) von 4 Seiten geschlossen werden.
Nun stellt sich die Frage ob besondere Brandschutzvorkehrungen zu beachten bzw. zu befolgen sind.
Hat jemeand von Euch einen Tipp wo ich naehere Informationen dazu finden kann?
Danke im Voraus.
Gruss
Teilweises Verschliessen von offener Pultdachlagerhalle
Re: Teilweises Verschliessen von offener Pultdachlagerhalle
Hallo Stephan,
es gibt eine Sonderbauvorschrift, die sogenannte "Garagenverordnung". Darin sind Garagen und überdachte Stellplätze nach Größe gestaffelt und die Brandschutzanforderungen beschrieben.
Da Baurecht Ländersache ist auf das richtige Bundesland achten.
Mit freundlichen Grüßen
Jörn Klaas
es gibt eine Sonderbauvorschrift, die sogenannte "Garagenverordnung". Darin sind Garagen und überdachte Stellplätze nach Größe gestaffelt und die Brandschutzanforderungen beschrieben.
Da Baurecht Ländersache ist auf das richtige Bundesland achten.
Mit freundlichen Grüßen
Jörn Klaas