Teilweises Verschliessen von offener Pultdachlagerhalle

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
Stephan

Teilweises Verschliessen von offener Pultdachlagerhalle

Beitragvon Stephan » Do 26.05.2011 15:09

Hallo,
ich bin neu im Forum und wuerde mich ueber einen Tipp bzgl. folgender Thematik freuen:

- Es wurde eine offene Pultdachhalle errichtet zur Unterstellung von Fahrzeugen.
- Um Schlagregen, Wind und Schnee abzufangen ist nun geplant teilweise die Halle mit Bleck zu verschliessen. Es sollen 2 (Frontseite und seitlliche Seite mit geringerer Hoehe) von 4 Seiten geschlossen werden.

Nun stellt sich die Frage ob besondere Brandschutzvorkehrungen zu beachten bzw. zu befolgen sind.

Hat jemeand von Euch einen Tipp wo ich naehere Informationen dazu finden kann?

Danke im Voraus.

Gruss

Jörn Klaas

Re: Teilweises Verschliessen von offener Pultdachlagerhalle

Beitragvon Jörn Klaas » Fr 27.05.2011 21:55

Hallo Stephan,

es gibt eine Sonderbauvorschrift, die sogenannte "Garagenverordnung". Darin sind Garagen und überdachte Stellplätze nach Größe gestaffelt und die Brandschutzanforderungen beschrieben.
Da Baurecht Ländersache ist auf das richtige Bundesland achten.

Mit freundlichen Grüßen
Jörn Klaas