Hallo,
wir planen eine zweigeschossige Tiefgarage, bei denen beide Geschosse im Erdreich sind. Die Tiefgarage soll natürlich eintracht werden. Gemäß bayrische Garagenverordnung werden je Stellplatz 1000 cm² benötigt und der Abstand der Lüftungsöffnungen darf nicht mehr als 20m betragen. Dies erfüllen wir auch für beide Geschosse.
Gibt es eine Anforderung das durch die Schachthöhe >2m für das 2. Tiefgaragengeschoss der freie Querschnitt von 1000 cm² erhöht werden muss? Falls ja wo finde ich diese Anforderung. In der DIN 18 232 bin ich nicht fündig geworden.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Schöne Grüße,
Thomas Lutzenberger
Natürliche Entrauchung von Tiefgaragen
Lüftung von Tiefgaragen
Hier wird man fündig:
§ 14 der Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen (Garagenverordnung - GaV)
§ 14 der Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen (Garagenverordnung - GaV)
Hallo Herr Lutzenberger,
mir ist eine solche Forderung nicht bekannt.
Die DIN 18232 kann allerdings auch für solche Räume wie Garagen nicht angewendet werden, da die Geschosshöhe hier viel zu niedrig ist; die DIN 18232 geht ja von einem gewissen Rauchpolster aus, welches sich unter einer Decke / Dach einstauen kann.
Stellen Sie die Frage ggf. auch mal im Forum www.brandschutzfachplaner.de, denn da schreiben jede Menge Leute aus By mit.
Viele Grüße,
Frank Borgert
mir ist eine solche Forderung nicht bekannt.
Die DIN 18232 kann allerdings auch für solche Räume wie Garagen nicht angewendet werden, da die Geschosshöhe hier viel zu niedrig ist; die DIN 18232 geht ja von einem gewissen Rauchpolster aus, welches sich unter einer Decke / Dach einstauen kann.
Stellen Sie die Frage ggf. auch mal im Forum www.brandschutzfachplaner.de, denn da schreiben jede Menge Leute aus By mit.
Viele Grüße,
Frank Borgert