Versammlungsräume
Versammlungsräume
Die Versammlungsstättenverordnung gilt für Versammlungsräume für >200 Personen. Woher weiß ich ab wieviel qm Raumfläche 200 Personen aufgenommen werden können?
- Aus dem Bestuhlungsplan.
- Von Google
- Aus jeglicher Fachliteratur (auch so einfache Sachen, wie ein Kommentar zur Verordnung).
Ich hoffe, Du fühlst Dich jetzt nicht angegriffen, dieses Forum ist für Fragen da. Du stellst hier allerdings Fragen, die absolutes Grundwissen darstellen. Ich hoffe nur, Du erstellst nicht auf dieser Grundlage ein Konzept, sondern bist Branchenfremd und benötigst diese Angaben für etwas ganz anderes.
- Von Google
- Aus jeglicher Fachliteratur (auch so einfache Sachen, wie ein Kommentar zur Verordnung).
Ich hoffe, Du fühlst Dich jetzt nicht angegriffen, dieses Forum ist für Fragen da. Du stellst hier allerdings Fragen, die absolutes Grundwissen darstellen. Ich hoffe nur, Du erstellst nicht auf dieser Grundlage ein Konzept, sondern bist Branchenfremd und benötigst diese Angaben für etwas ganz anderes.
Ich finde die Frage soo schlimm nicht. Eine Anfängerfrage zwar, aber: na und? Waren wir alle mal.
Am Beispiel der MVStättV Hessen http://www.google.de/url?sa=t&source=web&ct=res&cd=6&url=http%3A%2F%2Fwww.dthg.de%2Fservice%2Fmvstaettv%2Fdokumente%2Fhessen_mvstaettv_2005_ms.pdf&ei=sOLjSJf9I5KC0QXb8qj0DA&usg=AFQjCNGCPAiOsrYZZt87PbGAuPkyuRTkvw&sig2=06hH9kkVKjYFOhGW734dzA
möchte ich auf den § 1 hinweisen. In Absatz 2 stehen dann entsprechende Vorgaben. Ich hoffe, es ist das, was Du suchst.
Gruß Torsten
Am Beispiel der MVStättV Hessen http://www.google.de/url?sa=t&source=web&ct=res&cd=6&url=http%3A%2F%2Fwww.dthg.de%2Fservice%2Fmvstaettv%2Fdokumente%2Fhessen_mvstaettv_2005_ms.pdf&ei=sOLjSJf9I5KC0QXb8qj0DA&usg=AFQjCNGCPAiOsrYZZt87PbGAuPkyuRTkvw&sig2=06hH9kkVKjYFOhGW734dzA
möchte ich auf den § 1 hinweisen. In Absatz 2 stehen dann entsprechende Vorgaben. Ich hoffe, es ist das, was Du suchst.
Gruß Torsten