Versammlungsräume

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
BSP

Versammlungsräume

Beitragvon BSP » Di 30.09.2008 13:09

Die Versammlungsstättenverordnung gilt für Versammlungsräume für >200 Personen. Woher weiß ich ab wieviel qm Raumfläche 200 Personen aufgenommen werden können?

Sugus

Beitragvon Sugus » Di 30.09.2008 15:41

- Aus dem Bestuhlungsplan.

- Von Google

- Aus jeglicher Fachliteratur (auch so einfache Sachen, wie ein Kommentar zur Verordnung).

Ich hoffe, Du fühlst Dich jetzt nicht angegriffen, dieses Forum ist für Fragen da. Du stellst hier allerdings Fragen, die absolutes Grundwissen darstellen. Ich hoffe nur, Du erstellst nicht auf dieser Grundlage ein Konzept, sondern bist Branchenfremd und benötigst diese Angaben für etwas ganz anderes.

Torsten

Beitragvon Torsten » Mi 01.10.2008 23:57

Ich finde die Frage soo schlimm nicht. Eine Anfängerfrage zwar, aber: na und? Waren wir alle mal.

Am Beispiel der MVStättV Hessen http://www.google.de/url?sa=t&source=web&ct=res&cd=6&url=http%3A%2F%2Fwww.dthg.de%2Fservice%2Fmvstaettv%2Fdokumente%2Fhessen_mvstaettv_2005_ms.pdf&ei=sOLjSJf9I5KC0QXb8qj0DA&usg=AFQjCNGCPAiOsrYZZt87PbGAuPkyuRTkvw&sig2=06hH9kkVKjYFOhGW734dzA
möchte ich auf den § 1 hinweisen. In Absatz 2 stehen dann entsprechende Vorgaben. Ich hoffe, es ist das, was Du suchst.

Gruß Torsten