Guten Abend,
ich sitze hier bei einem Problem und komme einfach nicht weiter.
Bei einer BMA sind personelle Maßnahmen zur Verhütung von Fehlalarmen zugelassen. (gem. Brandschutzkonzept)
Die Mitarbeiter in der Zentrale bekommen einen Brandalarm angezeigt. Der gemeldete Bereich wird telefonisch kontaktiert und die Erkundungstaste an der BMA gedrückt. Danach läuft die Erkundungszeit von 180sek. Soweit verständlich.
Zum Drücken der Taste haben die Mitarbeiter 180sek. Zeit… Ich habe noch was von 30sek. im Ohr…
So würde man ja theoretisch auf eine Alarmweiterleitungszeit von 6 Minuten kommen. 180sek. bis zum Drücken der Taste und 180sek. zum Erkunden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so im Sinne des Erfinders ist. Die Wartungsfirma hält sich bedeckt und beruft sich auf „Anordnung des Betreibers“ welche fast 15 Jahre zurück liegt und nicht schriftlich fixiert wurde…
Gibt es diese „Reaktionszeit“ von 30sek. irgendwo schriftlich? EN-54 / 14675 / VDE – 8033 ?????
Erkundungszeit BMA
Re: Erkundungszeit BMA
Ich kenne zwei Objekte bei denen gilt:
Der Pförtner hat 30 sec einen BMA Alarm anzuhalten und dann laufen 180sec. Erkundung.
Wenn nicht innerhalb dieser 180sec gestoppt wird, geht der Alarm heraus zur Leitstelle und die Feuerwehr kommt.
Beides Genehmigung im Einzelfall. Normative Belege dafür habe ich nicht.
Grüße
Holger
Der Pförtner hat 30 sec einen BMA Alarm anzuhalten und dann laufen 180sec. Erkundung.
Wenn nicht innerhalb dieser 180sec gestoppt wird, geht der Alarm heraus zur Leitstelle und die Feuerwehr kommt.
Beides Genehmigung im Einzelfall. Normative Belege dafür habe ich nicht.
Grüße
Holger