Guten Abend,
ich sitze hier bei einem Problem und komme einfach nicht weiter.
Bei einer BMA sind personelle Maßnahmen zur Verhütung von Fehlalarmen zugelassen. (gem. Brandschutzkonzept)
Die Mitarbeiter in der Zentrale bekommen einen Brandalarm angezeigt. Der gemeldete Bereich wird telefonisch kontaktiert und die Erkundungstaste an der BMA gedrückt. Danach läuft die Erkundungszeit von 180sek. Soweit verständlich.
Zum Drücken der Taste haben die Mitarbeiter 180sek. Zeit… Ich habe noch was von 30sek. im Ohr…
So würde man ja theoretisch auf eine Alarmweiterleitungszeit von 6 Minuten kommen. 180sek. bis zum Drücken der Taste und 180sek. zum Erkunden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so im Sinne des Erfinders ist. Die Wartungsfirma hält sich bedeckt und beruft sich auf „Anordnung des Betreibers“ welche fast 15 Jahre zurück liegt und nicht schriftlich fixiert wurde…
Gibt es diese „Reaktionszeit“ von 30sek. irgendwo schriftlich? EN-54 / 14675 / VDE – 8033 ?????
Erkundungszeit BMA
Re: Erkundungszeit BMA
Ich kenne zwei Objekte bei denen gilt:
Der Pförtner hat 30 sec einen BMA Alarm anzuhalten und dann laufen 180sec. Erkundung.
Wenn nicht innerhalb dieser 180sec gestoppt wird, geht der Alarm heraus zur Leitstelle und die Feuerwehr kommt.
Beides Genehmigung im Einzelfall. Normative Belege dafür habe ich nicht.
Grüße
Holger
Der Pförtner hat 30 sec einen BMA Alarm anzuhalten und dann laufen 180sec. Erkundung.
Wenn nicht innerhalb dieser 180sec gestoppt wird, geht der Alarm heraus zur Leitstelle und die Feuerwehr kommt.
Beides Genehmigung im Einzelfall. Normative Belege dafür habe ich nicht.
Grüße
Holger
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Werkfeuerwehr
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- Registriert: Mo 22.08.2022 11:26
Re: Erkundungszeit BMA
Hallo
Ich kann mich meinem Vorredner (Schreiber:-)) nur anschließen max. 210 sec.
Dieser Sachstand ist auch in Abständen zu Prüfen->
eventuell Veränderungen Im Betrieb oder Betriebsablauf.
Es müsste für diese Personen ja auch ein Schriftstück geben über Art und Vorgehen im betroffenen Bereich.
Sachstand ist sollte während der internen Erkundungsphase ein zweiter Melder auslösen, geht das zur Feuerwehr ohne wenn und aber.
Die örtliche Feuerwehr müsste aber sowas in Ihren Unterlagen zum Objekt haben, ich hoffe die Pläne sind aktuell.
Das liegt als am Betreiber der die Pläne bei der Feuerwehr aktuell zuhalten( sollte) Prüfung alle 2 Jahre.
PS Brandschutzkonzept müsste auf diesen Umstand hinweisen!
Gruß Michael
Ich kann mich meinem Vorredner (Schreiber:-)) nur anschließen max. 210 sec.
Dieser Sachstand ist auch in Abständen zu Prüfen->
eventuell Veränderungen Im Betrieb oder Betriebsablauf.
Es müsste für diese Personen ja auch ein Schriftstück geben über Art und Vorgehen im betroffenen Bereich.
Sachstand ist sollte während der internen Erkundungsphase ein zweiter Melder auslösen, geht das zur Feuerwehr ohne wenn und aber.
Die örtliche Feuerwehr müsste aber sowas in Ihren Unterlagen zum Objekt haben, ich hoffe die Pläne sind aktuell.
Das liegt als am Betreiber der die Pläne bei der Feuerwehr aktuell zuhalten( sollte) Prüfung alle 2 Jahre.
PS Brandschutzkonzept müsste auf diesen Umstand hinweisen!
Gruß Michael