Marco Schilling hat geschrieben:Hallo zusammen, kann mir jemand sagen, ob Sammelplätze in Betrieben mit ca. 600 Mitarbeitern zwingend vorgeschrieben sind? Gruß Marco Schilling
Hallo Marco Schilling,
Sammelplätze sind für kein Unternehmen egal welcher Größe zwingend vorgeschrieben. Der Unternehmer muss nur nach Arbeitsschutzgesetz
§ 10 Maßnahmen zum Brandschutz und zur Evakuierung treffen. Sinnvoll ist es in der Regel da einen Sammelplatz festzulegen, um eventuell zurückgelassene Personen festzustellen. Das kann bei kleinern Unternehmen genau so viel Sinn machen wie bei größeren. Also warum nicht? Ich würde das jedem Unternehen empfehlen.
Gruß Wolfgang
ich wollte mit meiner Frage nicht die Notwendigkeit der Sammelplätze in Frage stellen. Ich würde nur gerne wissen, wo es genau geregelt ist! Ich kann leider keinen Text finden, der Sammelplätze ausdrücklich vorschreibt!
Marco Schilling hat geschrieben:...ich wollte mit meiner Frage nicht die Notwendigkeit der Sammelplätze in Frage stellen. Ich würde nur gerne wissen, wo es genau geregelt ist! Ich kann leider keinen Text finden, der Sammelplätze ausdrücklich vorschreibt!Gruß Marco
Hallo Marco,
ich kenne keinen Text, der Sammelplätze ausdrücklich vorschreibt. Wenn jemand hier andere Informationen hat, lasse ich mich gerne belehren.
Gruß Wolfgang