Hallo Kollegen,
wir haben in unserer Fa. eine Rundrufanlage, die auch zur Alarmierung der MA bei Räumungsalarm genutzt wird. Es gibt keine Vorgaben durch die Bauordnungsbehörde, eine ELA für die Gebäude zu errichten. Diese Anlage ist also "nice to have".
Mittlerweile ist es notwendig die Zentralentechnik wegen Altersschwäche auszutauschen. In diesem Zug möchten wir einige Bereiche in denen sich temporär externe, Arealunkundige Personen aufhalten, mit Funktionserhalt (E30) ausstatten.
Meine Frage ist nun, wenn wir Teilbereiche mit Funktionserhalt "ausstatten", wären wir zukünftig gezwungen die anderen Bereiche ebenfalls mit Funktionserhalt auszustatten?Oder bleibt die Freiwilligkeit bestehen!?
Rundrufanlage
Hallo herr Riethmüller,
grundsätzlich kann gesagt werden, dass wenn keine baurechtlichen Forderungen aufgestellt sind, Sie in Ihrem Tun frei sind. Das heißt Sie können mit Ihrer ELA machen was Sie wollen.
Beratend kann gesagt werden, wenn man eine ELA installiert, wäre es schon zu überdenken, ob man es gleich nach geltenen Richtlinien errichtet, sprich bis zum 1. Lautsprecher eines jeweiligen Lautsprecherkreises mit E30. Bitte beachten, es hilft nicht allein nur ein E30-Kabel zu verwenden, wichtig ist die dafür zugelassenen Verlegungsart (Schellen aller 30 - 60 cm, je nach Zulassung) einzuhalten.
Aber wie gesagt, hier sind Sie in Ihrer Entscheidung frei. Wenn Sie einschätzen, dass es irgend wann einmal, aufgrund Ihrer Nutzungen oder aufgrund von geplanten Nutzungsänderungen baurechtliche Forderungen, wie BMA mit Akustik, geben könnte, dann ist es eben sinnvoll schon heute "richtig" zu verkabeln. Wenn dies nicht zu befürchten ist, dann lassen Sie Ihren gesunden Menschenverstand entscheiden!
grundsätzlich kann gesagt werden, dass wenn keine baurechtlichen Forderungen aufgestellt sind, Sie in Ihrem Tun frei sind. Das heißt Sie können mit Ihrer ELA machen was Sie wollen.
Beratend kann gesagt werden, wenn man eine ELA installiert, wäre es schon zu überdenken, ob man es gleich nach geltenen Richtlinien errichtet, sprich bis zum 1. Lautsprecher eines jeweiligen Lautsprecherkreises mit E30. Bitte beachten, es hilft nicht allein nur ein E30-Kabel zu verwenden, wichtig ist die dafür zugelassenen Verlegungsart (Schellen aller 30 - 60 cm, je nach Zulassung) einzuhalten.
Aber wie gesagt, hier sind Sie in Ihrer Entscheidung frei. Wenn Sie einschätzen, dass es irgend wann einmal, aufgrund Ihrer Nutzungen oder aufgrund von geplanten Nutzungsänderungen baurechtliche Forderungen, wie BMA mit Akustik, geben könnte, dann ist es eben sinnvoll schon heute "richtig" zu verkabeln. Wenn dies nicht zu befürchten ist, dann lassen Sie Ihren gesunden Menschenverstand entscheiden!
Grüße FH