Fehlende Brandschutzvorschriften im Brandschutzatlas

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Frank Fleischhauer

Fehlende Brandschutzvorschriften im Brandschutzatlas

Beitragvon Frank Fleischhauer » Mi 02.06.2004 15:36

Hallo Kollegen,
ich habe festgestellt, dass im Brandschutzatlas leider nicht alle gültigen Sonderbauvorschriften enthalten sind bzw. im Internet zur Verfügung stehen. :wein: Es fehlt auf jeden Fall die VStättVO SH. Und die ist ein "alter Hut". Nach Aussage eines Mitarbeiters des Verlages stellt es einen unverhältnismäßig hoen Aufwand dar, alle gültigen Sonderbauvorschriften auf CD bzw. im Internet verfügbar zu halten. :???: Sehe ich anders, denn wer hat schon alle eingeführten Sonderbauvorschriften aller Bundesländer im Kopf. Ich sehe die Gefahr, dass man beim Aufträgen ausserhalb des üblichen Arbeitsgebietes in irgendeine Falle tappt. Und ich finde, bei dem Preis des Brandschutzatlas kann man Vollständigkeit erwarten. Sehe ich übrigens auch für Aktualisierungen der Vorschriften so, denn die fallen ja schließlich auch nicht vom Himmel.
Wem andere fehlende Vorschriften aufgefallen sind, bitte ich um Hinweis für alle Nutzer. Ansonsten bin ich auf Meinungen gespannt.
Mit freundlichen Grüßen,
F. Fleischhauer

Frank Fleischhauer

Beitragvon Frank Fleischhauer » Do 03.06.2004 9:50

Hallo Kollegen,
der Verlag hat reagiert und folgende Erklärung gegeben, die ich auch nachvollziehen kann:
- Es sollen alle Vorschriften, die in den letzten ca. 8 Jahren in Kraft getreten sind sowie diverse auch ältere aufgenommen sein,
- Es fehlen z. T sehr alte Vorschriften, (wie die VStättVO-SH, stammt von 1971), die kurzfristig überarbeitet werden sollen, weil der Aufwand sehr groß ist, sie aufzunehmen,
- alle neuen Vorschriften werden kurzfristig nach Veröffentlichung eingestellt (aktuell LBO-Th und LBO-Saar),
- alle registrierten Nutzer sollen per Mail eine Nachricht erhalten und somit aktuell über Änderungen informiert werden.
Vielleicht kann ja der eine oder andere den Verlag unterstützen, indem er über bevorstehende oder aktuelle Änderungen, Neuerungen oder aber auch Auslaufen von Verordnungen informiert. Manchmal weiss man ja sowas schon sehr frühzeitig und kann somit die Aktualität erhöhen. Der Aufwand ist denke ich vertretbar und alle haben etwas davon.
Grüße von der sonnigen Ostseeküste,
F. Fleischhauer