Kennzeichnung "Aufzug im Brandfall nicht benutzen"

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
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Brandwache

Kennzeichnung "Aufzug im Brandfall nicht benutzen"

Beitrag von Brandwache »

Hallo zusammen,

weiß jemand ob es eine Forderung gibt diesen Hinweis anzubringen.

Grüße,
Markus
THE
Beiträge: 134
Registriert: Do 28.12.2017 16:53

Re: Kennzeichnung "Aufzug im Brandfall nicht benutzen"

Beitrag von THE »

Hallo,

das hängt davon ab, welches Baurecht gilt. Ein kleiner Hinweis findet sich hier:
https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/17862

Grüße aus Nürnberg
Brandwache

Re: Kennzeichnung "Aufzug im Brandfall nicht benutzen"

Beitrag von Brandwache »

Hallo,

den Artikel im Kommnet hatte ich auch gelesen. Bei dem Bundesland handelt es sich um Sachsen. Da steht es zumindest in der Landesbauordnung nicht.

Grüße,
Markus
clammer
Beiträge: 619
Registriert: Di 29.07.2003 16:39

Re: Kennzeichnung "Aufzug im Brandfall nicht benutzen"

Beitrag von clammer »

Guten Tag,

siehe DIN EN 81-73 "Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen – Besondere Anwendungen für Personen- und Lastenaufzüge – Teil 73: Verhalten von Aufzügen im Brandfall"

Gruß
C. Lammer
Brandwache

Re: Kennzeichnung "Aufzug im Brandfall nicht benutzen"

Beitrag von Brandwache »

Moin,

ich muss schauen das ich Zugang zu dieser Norm bekomme damit ich richtig zitieren kann. Bei Normen ist es jedoch häufig so, dass diesen der bindende Charakter fehlt. Es sei den der Gesetzgeber weißt in irgendeiner Form darauf hin. Aber vorab schon mal vielen Dank für die Antwort.

Grüße,
Markus
clammer
Beiträge: 619
Registriert: Di 29.07.2003 16:39

Re: Kennzeichnung "Aufzug im Brandfall nicht benutzen"

Beitrag von clammer »

So unverbindlich sind diese Normen nicht.
Aufzüge unterliegen der Richtlinie 95/16/EG und der BetrSichV; bei der Normenreihe EN 81 handelt es sich um harmonisierte Normen.

Gruß
C. Lammer
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