
Seit 2 Jahren bin ich zu 50% als BSB und zu 50% in andere tätikeit in einem großen Öffendlichen Betrieb beschäftigt. Komme meiner dort allen aufgaben des BSB nach bin aber auch für anderre Häuser dieses Unternehmens zuständigwas ja kein problem darstellt.
Aber wie sieht es aus wenn ich als BSB für anderre Firmen privat Schulungen oder BS Begehungen durchführen würde, ist dies erlaubt oder irgendwo geregelt. Oder muss man dafür eine Extraausbildung haben.
Vieleich gibt es ja jemanden der sich darüber schlau gemacht hat.
Gruss Ralf