Guten Tag zusammen,
ich habe eine Frage zum Brandschutz/Fluchtweg in einem Mehrfamilienhaus.
Leider werde ich aus der Bayrischen Bauordnung als Laie nicht ganz schlau.
Frage ist: Dürfen im Treppenhaus Blumenkübel im Treppenaufgang und der Fensterbank oder auch andere Gegenstände stehen?
In welchem § kann man das genau nachlesen?
Vielen Dank.
Brandschutz Treppenhaus Mehrfamilienhaus
Re: Brandschutz Treppenhaus Mehrfamilienhaus
Guten Tag,
die Bayerische Bauordnung richtet sich an den Bauherrn und enthält in der Regle keine Betriebsvorschriften. Diese finden Sie zum Beispiel hier:
Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) - § 22 Rettungswege
Gruß
C. Lammer
die Bayerische Bauordnung richtet sich an den Bauherrn und enthält in der Regle keine Betriebsvorschriften. Diese finden Sie zum Beispiel hier:
Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) - § 22 Rettungswege
Sie sollten daran denken, dass, gerade bei Neubauten, die Maße der Treppenräume auch noch andere Fälle abdecken, wie zum Beispiel der Transport einer Person mit einer Krankentrage.(1) Zu- und Ausgänge, Durchfahrten, Durchgänge, Treppenräume und Verkehrswege, die bei einem Brand als erster oder zweiter Rettungswege vorgesehen sind, sind freizuhalten.
Gruß
C. Lammer
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Inge H.
Re: Brandschutz Treppenhaus Mehrfamilienhaus
Guten Tag zusammen,
ich komme noch einmal auf mein Anliegen zurück.
"
(1) Zu- und Ausgänge, Durchfahrten, Durchgänge, Treppenräume und Verkehrswege, die bei einem Brand als erster oder zweiter Rettungsweg vorgesehen sind, sind freizuhalten."
Fallen Fenster im Treppenhaus unter "Zu- und Ausgänge" und sind deshalb frei zu halten?
Ist das ggf. auch als zweiter Fluchtweg anzusehen?
Es wäre schön, wenn mir jemand etwas definitives dazu sagen/schreiben könnte.
Vielen Dank.
ich komme noch einmal auf mein Anliegen zurück.
"
(1) Zu- und Ausgänge, Durchfahrten, Durchgänge, Treppenräume und Verkehrswege, die bei einem Brand als erster oder zweiter Rettungsweg vorgesehen sind, sind freizuhalten."
Fallen Fenster im Treppenhaus unter "Zu- und Ausgänge" und sind deshalb frei zu halten?
Ist das ggf. auch als zweiter Fluchtweg anzusehen?
Es wäre schön, wenn mir jemand etwas definitives dazu sagen/schreiben könnte.
Vielen Dank.
Re: Brandschutz Treppenhaus Mehrfamilienhaus
Fenster im Treppenraum fallen in der Regel nicht unter die Kategorie "Zu- und Ausgänge".
Jedoch dienen sie in der Regel zur Belüftung und ggf. zur Rauchableitung; sie müssen daher offenbar sein (und blieben).
Gruß
C. Lammer
Jedoch dienen sie in der Regel zur Belüftung und ggf. zur Rauchableitung; sie müssen daher offenbar sein (und blieben).
Gruß
C. Lammer