Sicherheitskennzeichnung - Montagehöhe

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
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gilamonster2000
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Sicherheitskennzeichnung - Montagehöhe

Beitrag von gilamonster2000 »

Die ASR A1.3 äußert sich relativ unkonkret zur Anbringhöhe der Sicherheitszeichen, diese seien "deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen".
Meine Frage nun: Gibt es ein anderes Regelwerk, das genauere Angaben macht (auch in der ISO 16069 bin ich nicht fündig geworden) oder einen Praxiswert, an den ich mich halten könnte.
Vielen Dank für Eure Rückmeldung
Laschinsky
Vorstand vbbd e.V.
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Registriert: Mo 14.07.2003 12:21
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Re: Sicherheitskennzeichnung - Montagehöhe

Beitrag von Laschinsky »

Hallo,

deutlich erkennbar bedeutet nach ASR A 1.3 unter anderem, dass Sicherheitszeichen in geeigneter Höhe anzubringen sind und die Beleuchtung (natürlich oder künstlich) am
Anbringungsort ausreichend ist. Da die Rettungs- und Fluchtwegzeichen auch bzw. gerade im Brandfall deutlich erkennbar sein müssen, dürfen diese in hohen Räumen bzw. Hallen nicht höher als die raucharme Schicht (z.B. aus dem Nachweis der Entrauchung im Brandschutzkonzept) angebracht werden, d.h. i.d.R. nicht höhher als 2 bis 2,5 m über Fußboden. Ist dieses nicht möglich, wäre dieses ein Grund nach ASR aufgrund der örtlichen oder betrieblichen Bedingungen ist ein bodennahes Sicherheitsleitsystem für Fluchtwege wegen einer erhöhten Gefährdung einzurichten.

Viele Grüße,
Lars Oliver Laschinsky
Lars Oliver Laschinsky

Techn.Fachlehrer im Brand- und ExSchutz,
Lehrbeauftragter Security & Safety Engineering der HFU Hochschule Furtwangen
Honorardozent MEng Vorb. Brandschutz des EIPOS-Institut der TU Dresden
1. Vorsitzender des VBBD e.V.
clammer
Beiträge: 619
Registriert: Di 29.07.2003 16:39

Re: Sicherheitskennzeichnung - Montagehöhe

Beitrag von clammer »

"Gibt es ein anderes Regelwerk, das genauere Angaben macht"

Gott sei Dank nicht! Das wäre auch nicht praxisgerecht.

Die einzige Regel, die ich kenne, umfasst die Symbol- und Schriftgröße in Abhängigkeit zur Erkennungsweite.

Gruß
C. Lammer
Frutti

Re: Sicherheitskennzeichnung - Montagehöhe

Beitrag von Frutti »

ich kenne auch keine gesetzliche Vorschriften dazu
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