Labortüren

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Roessler
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Labortüren

Beitragvon Roessler » Di 15.07.2003 1:00

Hallo Kollegen.
Wer kann mir sagen welche Anforderungen eine Labortür erfüllen muß?
In dem Labor wird unter anderem mit brennbaren Flüssigkeiten hantiert.
Das eine Sichtverbindung (Fenster)vorhanden sein muß ist mir klar.
Aber muß diese Tür auch T30, T60, T90 erfüllen oder kann darauf verzichtet werden?
Müssen sonstige Vorschriften beachtet werden?
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.
M.F.G.
roessler

Rupp

Beitragvon Rupp » Di 15.07.2003 1:00

hallo Herr Rösseler,
<P>also, schon eine interessante Sache mit der Labortür! Hab in keiner Literatur was darüber gefunden. Selbst die Richtlinie für Laboratorien gibt keine Aussage darüber. Nur so viel: bei uns ist eine T30 Tür mit Sichtfenster eingebaut. Unsere Anlage ist jetzt 5 Jahre alt. Und ist VdS und von der Berufsfeuerwehr abgenommen.  Um sicher zu gehen würde ich mit der UBA oder der feuerwehr bei ihnen mal reden. </P>
MfG
Ralf Rupp

Falk_HL
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Registriert: Mo 16.06.2003 14:55

Beitragvon Falk_HL » Di 15.07.2003 1:00

Hallo Herr Rössler,

ich denke diese Frage lässt sich nur durch die Betrachtung des bestehenden Brandschutzkonzepts beantworten.

1. Bildet das Labor einen eigenen Brandabschnitt? Wenn ja dann dürfte eine T 30 in Frage kommen.

2. Kein eigener Brandabschnitt? Was sagt die Laborrichtlinie zu diesem Thema?

Ich werde mich da nochmals um Antwort und somit um Informationen bemühen. Kann allerdings noch ein paar Tage dauern (Nach-Urlaubs-Stress)!
Grüße FH