Nachrüsten mit Rauchmelder

Gefahrenmeldeanlagen, Löschanlagen, RWA, Feuerlöscher, Hydranten, FSA etc.
Antworten
Grisu_1995

Nachrüsten mit Rauchmelder

Beitrag von Grisu_1995 »

Hallo Zusammen, ich hoffe, Ihr Experten könnt mir weiterhelfen.
In verschiedenen Landesbauordnungen wird mittlerweile verlangt, dass Wohnungen mit Rauchmeldern nachgerüstet werden müssen. Soweit so verständlich. Nun bin ich gefragt worden, ob diese Pflicht auch für gewerblich genutzte Gebäude gilt, die aufgrund der LBO errichtet wurden. Dazu habe ich bisher noch keine befriedigende Antwort gefunden. Vielleicht wisst Ihr hier weiter.
Vielen Dank schon mal im Voraus
Grisu_1995
clammer
Beiträge: 619
Registriert: Di 29.07.2003 16:39

Re: Nachrüsten mit Rauchmelder

Beitrag von clammer »

Ich kenne nicht alle Bauordnungen auswendig; in Rheinland-Pfalz und in Schleswig-Holstein nicht.

Eine "befriedingende Antwort" bekommen sind in der jeweiligen Landesbauordnung.

Gruß
C. Lammer
Linse

Re: Nachrüsten mit Rauchmelder

Beitrag von Linse »

In meinen Augen sollte die Sache relativ simpel sein:
Ist das Gebaeude nach der LBO errichtet, dann muss es dieser genuegen, egal zu welchem Verwendungszweck das Gebaeude errichtet wurde.
Ergo kommt es darauf an, welche Raeume in der LBO als rauchmelderpflichtig deklariert sind.
Wenn es nur Schlafzimmer sind, dann sind sie - abgesehen von Bereitschafts-Gebaeuden - wahrscheinlich fein raus. Ist der Rauchmelder fuer alle Aufenthaltsraeume gefordert, dann sollte die Sache auch klar sein, da diese ja ueblicherweise durch die lichte Hoehe des Raumes und aehnliches definiert sind.

Spannend wirds vielleicht, wenn es bei der LBO was von Wohnbereichen heisst. Aber ich glaube, da waeren dann Geschaeftsbereiche eher ausgenommen. Ist allerdings nur ein Bauchgefuehl, der hoffentlich nette Sachbearbeiter bei der Baubehoerde koennte wahrscheinlich bessere Informationen dazu geben... ;-)
clammer
Beiträge: 619
Registriert: Di 29.07.2003 16:39

Re: Nachrüsten mit Rauchmelder

Beitrag von clammer »

Vielleicht einfach mal in die Landesbauordnung gucken ...
Dort ist der Sachverhalt klar geregelt, so dass man niemanden mit Mutmaßungen verunsichern muss.

Gruß
C. Lammer
Antworten