wie weit bin ich als Brandschutzbeauftrager (öff. Dienst, Landesverwaltung) weisungsbefugt ? Im Moment habe ich etwas Bauchschmerzen, weil relativ viele Büromöbel in den Fluren stehen (Brandlast). Sie sollen bald wegkommen, es fand ein Tausch der Büromöbel statt. Aber "bald" ist grade im öff. Dienst ein dehnbarer Begriff.
Hier brauche ich niemanden zu fragen, was ich darf, und was nicht. Man will an höherer Stelle seine Ruhe haben. Für die Herren wäre es ein Alptraum, wenn ich als kleiner Angestellter Weisungen erteile. So verweigert man mir auch bis heute die Schlüssel bzw. den Code für das Türschloß zum Serverraum, und somit auch zur zentralen Stromversorgung. Ich habe das natürlich moniert, aber es hieß "im Notfall hat ja die Poststelle einen Schlüssel, dann müssen sie da fragen". Toll. Als ob sich ein Notfall danach richtet, dass grade jemand in der Poststelle ist oder nicht.
Wo erfahre ich etwas über meine Rechte und Pflichten ? Eigentlich ein Trauerspiel

Gruss
Andreas