Kerzen und dergleichen

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
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Schaeffer

Kerzen und dergleichen

Beitrag von Schaeffer »

Verehrte Kolleginnen und Kollegen,
ich meine, dass offenens Feuer (Kerzen und ähnliches) grundsätzlich (besonders in Beherbergungsstätten) nicht gestattet sind. Ich finde allerdings nicht die entsprechenden Paragraphen (oder neudeutsch Paragrafen?).

Kann mir eventuell jemand aus der Zwickmühle helfen?

Danke!

Peter
Wolf R.

Beitrag von Wolf R. »

Es muss ja nicht alles geregelt sein.
Der Rechtssicherheit halber würde ich das immer über eine Hausordnung, Betriebsanweisung, Dienstanweisung oder ähnliches verbieten.
Gruß Wolfgang Rüttinger
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