Einlagerung von Motoroel

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BSB Grüni

Einlagerung von Motoroel

Beitragvon BSB Grüni » Mo 28.04.2008 13:28

Hallo Forum,


ein Kunde möchte 15000 Liter Motoroel in ein Hochregallager einlagern
in 1 Ltr., 5 Ltr. 60 Ltr. und 250 Ltr. Gebinden.

Das Lager ist ausgestattet mit einer BMZ , RWA
Handfeuerlöscher und Wandhydranten .

gibt es noch andere Vorschriften die zu Beachten wären.



danke für eine schnelle antwort
Grüni

svfmb

Beitragvon svfmb » Do 01.05.2008 19:35

Hallo,
ja, es gibt noch einige Vorschriften zu beachten, wenn ein Lager mit brennbaren Flüssigkeiten errichtet werden soll:
WHG/LWG Wasserhaushaltsgesetz / Landeswassergesetz
LöRüRL Löschwasser - Rückhalterichtlinien
VAwS Verord. b. Anlagen zum Umgang mit wassergefährd. Stoffen
VbF Verordnung über brennbare Flüssigkeiten

Besorgnisgrundsatz des WHG §19g:
Anlagen zum Lagern , Abfüllen, Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe müssen so beschaffen sein und so eingebaut, aufgestellt, unterhalten und betrieben werden , dass eine Verunreinigung der Gewässer oder eine sonstige nachteilige Veränderung Ihrer Eigenschaften nicht zu besorgen ist.

Wassergefährdende Stoffe im Sinne des §19 WHG sind feste, flüssige und gasförmige Stoffe , die geeignet sind , nachhaltig die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers nachteilig zu verändern.


VAwS - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe

1.Teil - Allgemeine Vorschriften
2.Teil - Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe
3.Teil - Anlagen zum Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe sowie Anlagen zum Verwenden dieser Stoffe im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und im
Bereich öffentlicher Einrichtungen
4.Teil - Überwachung
5.Teil - Fachbetriebe
6.Teil - Bußgeldvorschriften
7.Teil - Übergangs- und Schlußvorschriften
VV-VAwS - Verwaltungsvorschriften zum Vollzug der Verordnung mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe.

Gruß svfmb