Aufzugskabine Verkleidung

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
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Nagel

Aufzugskabine Verkleidung

Beitrag von Nagel »

Hallo zusammen,

habe das Forum durchsucht aber nicht gefunden was ich suche.
Folgendes Problem:
- GK 1
- Standort Hessen

Welche Baustoffklasse darf ich im Fahrkorb verbauen?

Wo finde ich die Angaben dazu?

Wunsch eine Holzvertäfelung.

DIN EN 82 Reihe hilft nicht und auch nicht die Verordnungen und Richtlinien bezüglich Aufzüge.

In der HBO heißt es lediglich "...dass die Anforderungen nach Abs. 1 Satz 1 nicht beeinträchtigt werden."

Grüße
Nagel
homueller

brennbare Stoffe im Aufzug

Beitrag von homueller »

Hallo,

hier aus der HBO:

§ 31 Notwendige Treppenräume und Ausgänge

(1) Jede notwendige Treppe muss in einem eigenen, durchgehenden Treppenraum liegen (notwendiger Treppenraum). Der notwendige Treppenraum muss so angeordnet und ausgebildet sein, dass die Benutzung der notwendigen Treppe auch als Rettungsweg im Brandfall ausreichend lang möglich ist. Notwendige Treppen ohne eigenen Treppenraum sind zulässig
in den Gebäudeklassen 1 und 2, ....

Das heißt es darf eine Treppe ohne Treppenraum als innere Verbindung der Geschosse (2) geben.
Die Einrichtungsgegenstände (auch brennbare) des EG und des OG befinden sich also im gleichen Bramdabschnitt.
Was macht es dann aus, wenn der Aufzug "mit Brettern vernagelt" ist? :zwink:
Zu weiteren Fragen bitte per Mail-Danke
hm
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