Dämmung von Dächer nach Hessische-Hochhaus-Richtlinie

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
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Michael Dörr

Dämmung von Dächer nach Hessische-Hochhaus-Richtlinie

Beitrag von Michael Dörr »

Nach Kap. 3.5 Satz 2 der Hessichen-Hochhaus-Richtlinie vom Dez. 2013 darf die Dachhaut (inkl. Dämmung?) aus brennbaren Baustoffen bestehen, wenn sie mit einer mindestens 5 cm dicken Schicht aus mineralischen Baustoffen dauerhaft bedeckt ist.

Nur die BAUTEILE der Dächer müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen.
Gild die Dämmung zu den Bauteilen eines Daches, oder sind hier nur die tragenden Bauteile gemeint.
Kann die Dämmung zur Dachhaut gezählt werden?

Gibt es hirzu eine Auslegung der H-HHR ?
clammer
Beiträge: 619
Registriert: Di 29.07.2003 16:39

Re: Dämmung von Dächer nach Hessische-Hochhaus-Richtlinie

Beitrag von clammer »

Aus meiner Sicht gehört die Dämmung nicht zur Dachhaut. Dies ergibt sich in Hessen zum Beispiel aus den Erläuterungen zur Anlage 2 der HBO. Hier werden explizit Dachhaut und Dämmung unterschieden.

Auch die ARGEBAU sieht dies in den Erläuterungen zur MHHR so,
"Satz 2 beinhaltet eine Erleichterung für die Verwendung von Dichtungsmaterialien." (zu 3.5 der MHHR).

Gruß
C. Lammer
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