ich habe in der Schule aktuell das Fach Brandschutz (LBO Mecklenburg-Vorpommern)
was ich bis her noch nicht verstanden habe


es heißt ja der zweite Rettungsweg kann eine weitere notwendige Treppe sein oder eben über Rettungsgeräte erfolgen.
Frage eins das gilt für alle Gebäudeklasse????
dann heißt es weiter in §33 (3)
das der Rettungsweg über Rettungsgeräte nur erlaubt sind wenn die Feuerwehr erforderliche Hubrettungsfahrzeuge verfügt (OK verstanden)
aber dann weiter
Bei Sonderbauten ist der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte nur zulässig wenn keine Bedenken wegen der Personrettung besteht. (OK verstanden)
Aber
in unseren Übungen hatten wir ein Gebäude mit Gruppenräumen und Schlafräumen -- also wo sehr viele Menschen im Gebäude sind
und der Prof meinte zu mir er würde mir bei einer Prüfung kein ok geben für ein sicheres retten über Rettungsgeräte, gut verstehe, es sind sehr viele Leute in dem Gebäude unterwegs.
Jetzt habe ich einen Entwurf und weiß nicht wie ich mich entscheiden soll, weil alle gesagt haben ich bräuchte einen 2. Treppenhaus, sehe ich aber nicht so... also es ist eine 5 geschossiger Getreidespeicher 25m lang und 20 m Tief
ich wollte den Speicher als Mehrgenerations Urlaub ausbauen, pro Etage gibt es 2 Wohnungen je Gebäudehälfte (links) in der andern Gebäudehälfte (rechts) wird es pro Etage Themenräume geben, wie Leseräume, Spielzimmer etc. diese sind aber nicht öffentlich, heißt da laufen Pro Etage 12 Leute umher, also insgesamt 48 Leute (das Erdgeschoss wird Restaurant und bekommt natürlich 2 Ausgänge) (Dachgeschoss bleibt Themenraum)
... also sind in meinem Gebäude viel weniger Leute die gerettet werden müssen als wie z.B. in einem anderen Sonderbau.
ich denke das Retten über Rettungfahrzeuge (Balkon) ist sicher und ich benötige keine zweite Treppe, im Wohngebäude gibt es ja auch nur ein Treppenhaus und meine Nutzung ist ja eigentlich ähnlich.