Weiter- Ausbildung Fachplaner

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
roederer83

Weiter- Ausbildung Fachplaner

Beitragvon roederer83 » Mi 15.06.2011 8:10

Hallo an alle,

ich bin derzeit Jungarchitekt und bin auf der Suche nach einer geeigneten Weiter-/Ausbildung beziehungsweise Vertiefungsrichtung.
Ich habe ein Seminar gefunden durch das ISA (zertifizierter Brandschutzfachplaner) welches mich durchaus interessiert.
Ich bin grundsätzlich auf der Suche nach einer Möglichkeit für ein 2. Standbein, Teilselbstständigkeit oder gar Grundlage für eine spätere Lehrtätigkeit.
Da ich vorerst meinen Angestelltenstatus nicht aufgeben möchte, ist die Frage ob das überhaupt funktioniert. Kann man von einem Architekturbüro aus ein Brandschutzkonzept für Bauanträge erstellen? Ist ein Eintrag in die Architektenkammer notwendig?
Da ich bisher nur angestellt war, und mir darüber nie viele Gedanken gemacht habe, fehlen mir daher sicherlich einige rechtliche Grundlagen.
Ich suche einige Tipps und Hinweise, die mir bei der Entscheidung berücksichtigen sollte.
Mit freundlichen Grüßen,
Henry.

Laschinsky
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Re: Weiter- Ausbildung Fachplaner

Beitragvon Laschinsky » Fr 17.06.2011 15:27

Hallo Henry,

die zur Erstellung des Brandschutznachweises bzw. eines Brandschutzkonzeptes erforderlichen Kenntnisse werden in der Fortbildung zum Fachplaner im Brandschutz vermittelt. Ein Architekturstudium ist dafür eine gute und anerkannte Vorbildung. Zur Weiterbildung wird i.d.R. zugelassen, wer ein Ingenieurstudium im Bereich Bauwesen, Architektur oder einen gleichwertigen, technisch-wissenschaftlichen Bildungsgang erfolgreich abgeschlossen hat.

Der Brandschutz-Fachplaner unterstützt den Architekten im Baugenehmigungsverfahren mit den gesetzmäßigen Erfordernissen zum vorbeugenden Brandschutz. Als Teilentwurfsverfasser Brandschutz ist er für die Vollständigkeit und Brauchbarkeit seines Entwurfes verantwortlich. Um als Architekt die erforderlichen Unterlagen zum Brandschutz im Bauantragsverfahren einreichen zu können, ist die Bauvorlageberechtigung zwingend notwendig. Hierzu muß ein Eintrag bei der Architektenkammer vorgenommen werden (und meines Wissens nach auch eine entsprechende Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden).

Für weitere Informationen empfehle ich Dir den Kontakt zu unserem kooperativen Mitglied im vbbd e.V.:

BFSB Bundesvereinigung Fachplaner und Sachverständige für den vorbeugenden Brandschutz e.V. (BFSB)
Geschäftsstelle: Peter Hilgers, Bahnstr. 31, 47661 Issum
Telefon +49 (0) 2835 - 44 87 50, Telefax +49 (0) 2835 – 44 87 52,
Email: [url]hilgers-peter@t-online.de[/url]; Web: http://www.bfsb-online.de/

Viele Grüße!
Lars Oliver Laschinsky

Techn.Fachlehrer im Brand- und ExSchutz,
Lehrbeauftragter Security & Safety Engineering der HFU Hochschule Furtwangen
Honorardozent MEng Vorb. Brandschutz des EIPOS-Institut der TU Dresden
1. Vorsitzender des VBBD e.V.