Hallo Kolleginnen und Kollegen,
bei uns soll ein automatisch schließendes Brandschutztor außer betrieb genommen werden. Die außerbetriebnahme ist von einem Sachverständigenbüro begutachtet und unter Auflagen genehmigt worden.
Jetzt fragt mein Chef, ob dieses Tor als "nicht in Betrieb" gekenzeichnet werden muß??
Wie seht Ihr dass und gibt es da bestimmte Vorschriften.
Mit freundlichen Grüßen
D.A Straub
Brandschutzbeauftragter
Wurzener Dauerbackwaren GmbH
Außerbetriebnahme von Brandschutztor
Re: Außerbetriebnahme von Brandschutztor
Hallo,
mir fällt spontan keine Vorschrift ein, aber ich würde es trotzdem kennzeichnen. So ist es für jeden klar ersichtlich.
Gruß,
Sascha
mir fällt spontan keine Vorschrift ein, aber ich würde es trotzdem kennzeichnen. So ist es für jeden klar ersichtlich.
Gruß,
Sascha
Re: Außerbetriebnahme von Brandschutztor
Hallo,
mich würde mal interesieren was in den Auflagen steht.
Gruß M. Mirow
mich würde mal interesieren was in den Auflagen steht.
Gruß M. Mirow
Re: Außerbetriebnahme von Brandschutztor
Das ist jetzt nicht ganz so einfach zu erklären.
Wir haben zwei Brandabschnitte (zwei Hallen) die durch einen sogenannten Fluchttunnel getrennt sind. Der Fluchttunnel ist ca. 2,5 m breit und ist nach den UInterlagen die uns vorlagen als eigenständiges Bauwerk zu betrachten gewesen. Zudem ist eine Halle entsprechend mit einer Brandwand versehen. Weiterhin war dieser Tunnel nicht besprinklert. Die Übergänge von der einen Halle in die andere Halle (zwei an der Zahl) sind durch Brandschutztore geschottet. Mein Arbeitgeber ist wegen der Kostenfrage (Wartung von 4 Toren) und ersetzen von einem nicht mehr intakten Tor an mich herangetreten, ob es nicht möglich wäre den Status des eigenständigen Bauwerkes aufzuheben und ob der Tunnel nicht einem Brandabschnit zuzuorden wäre. Somit bräuchte er nur noch zwei Tore in der Brandwand entsprechend zu warten und prüfen zu lassen.
Der Gutachter hat uns mehrer Möglichkeiten gegeben, so dass wir folgende Möglichkeiten hatten.
1. Ein neuer Bauantrag um den Status des eigenständigen Bauwerkes aufzuheben.
2. Durchgängige besprinklerung des Tunnels.
3. An den Übergängen hat uns der Sachverständige eine Verdichtung der vorhandenen Besprinklerung an den Übergängen empfohlen.
Mein Arbeitgeber hat sich für die komplette besprinklerung des Tunnels entschieden, die auch schon ausgeführt worden ist.
Ich hoffe, dass war verständlich erklärt.
Mit freundlichen Grüßen
D.-A. Straub
Wir haben zwei Brandabschnitte (zwei Hallen) die durch einen sogenannten Fluchttunnel getrennt sind. Der Fluchttunnel ist ca. 2,5 m breit und ist nach den UInterlagen die uns vorlagen als eigenständiges Bauwerk zu betrachten gewesen. Zudem ist eine Halle entsprechend mit einer Brandwand versehen. Weiterhin war dieser Tunnel nicht besprinklert. Die Übergänge von der einen Halle in die andere Halle (zwei an der Zahl) sind durch Brandschutztore geschottet. Mein Arbeitgeber ist wegen der Kostenfrage (Wartung von 4 Toren) und ersetzen von einem nicht mehr intakten Tor an mich herangetreten, ob es nicht möglich wäre den Status des eigenständigen Bauwerkes aufzuheben und ob der Tunnel nicht einem Brandabschnit zuzuorden wäre. Somit bräuchte er nur noch zwei Tore in der Brandwand entsprechend zu warten und prüfen zu lassen.
Der Gutachter hat uns mehrer Möglichkeiten gegeben, so dass wir folgende Möglichkeiten hatten.
1. Ein neuer Bauantrag um den Status des eigenständigen Bauwerkes aufzuheben.
2. Durchgängige besprinklerung des Tunnels.
3. An den Übergängen hat uns der Sachverständige eine Verdichtung der vorhandenen Besprinklerung an den Übergängen empfohlen.
Mein Arbeitgeber hat sich für die komplette besprinklerung des Tunnels entschieden, die auch schon ausgeführt worden ist.
Ich hoffe, dass war verständlich erklärt.
Mit freundlichen Grüßen
D.-A. Straub
Re: Außerbetriebnahme von Brandschutztor
Hallo,
wie sieht es aber mit der Rauchausbreitung aus von einem in den anderen Brandabschnitt aus?
Die Sprinkler lösen ja nur bei einem Brand aus.
Wir dürfen z.B. bei unserem Hochregallager wo es passieren kann das ein Förderfahrzeug bei Notaus genau unter einem Brandschutztor zum stehen kommt keine zusätzliche Sprinklerung des Torbereiches anbringen.
Gruß M. Mirow
wie sieht es aber mit der Rauchausbreitung aus von einem in den anderen Brandabschnitt aus?
Die Sprinkler lösen ja nur bei einem Brand aus.
Wir dürfen z.B. bei unserem Hochregallager wo es passieren kann das ein Förderfahrzeug bei Notaus genau unter einem Brandschutztor zum stehen kommt keine zusätzliche Sprinklerung des Torbereiches anbringen.
Gruß M. Mirow
Re: Außerbetriebnahme von Brandschutztor
Das kann ich nun wiederum nicht ganz nachvollziehen.
Das sehe ich derzeit auch nicht als das Problem an, da wir in beiden Hallen eine entsprechende automatisch auslösende Rauchgasabzugsanlage haben.
Der Gutachter: "Aus derzeitiger Sicht hat der Fluchttunnel nur im Zusammenhang mit der Überwachung der selbsttätigen Feuerlöschanlage eine brandschutztechnische Bedeutung. Der Fluchttunnel ist ein nicht überwachter Bereich und ist somit feuerbeständig vom überwachten Bereich abzutrennen. Zur Zeit sind die beiden Brandschutztore, die alte und neue Produktions- und Lagerhalle vom Fluchttunnel trennenm, nicht funktionstüchtig, so das ein brandschutztechnischer Mangel besteht. Um in der alten Produktions- und Lagerhalle einen anforderungsgerechten Zustand zu haben, gibt es drei umsetzbare Möglichkeiten."
Danach die Vorschläge, die ich schon aufgeführt habe.
Wir haben diesesGutachten auch unserem Sachversicherer vorgelegt und auch der hat uns freie Hand gelassen, was wir letztendlich umsetzen.
Ich sollte auch noch zufügen, dass in diesem Tunnel keine Brandlasten vorhanden sind.
Grüße aus Wurzen
D.-A. Straub
Das sehe ich derzeit auch nicht als das Problem an, da wir in beiden Hallen eine entsprechende automatisch auslösende Rauchgasabzugsanlage haben.
Der Gutachter: "Aus derzeitiger Sicht hat der Fluchttunnel nur im Zusammenhang mit der Überwachung der selbsttätigen Feuerlöschanlage eine brandschutztechnische Bedeutung. Der Fluchttunnel ist ein nicht überwachter Bereich und ist somit feuerbeständig vom überwachten Bereich abzutrennen. Zur Zeit sind die beiden Brandschutztore, die alte und neue Produktions- und Lagerhalle vom Fluchttunnel trennenm, nicht funktionstüchtig, so das ein brandschutztechnischer Mangel besteht. Um in der alten Produktions- und Lagerhalle einen anforderungsgerechten Zustand zu haben, gibt es drei umsetzbare Möglichkeiten."
Danach die Vorschläge, die ich schon aufgeführt habe.
Wir haben diesesGutachten auch unserem Sachversicherer vorgelegt und auch der hat uns freie Hand gelassen, was wir letztendlich umsetzen.
Ich sollte auch noch zufügen, dass in diesem Tunnel keine Brandlasten vorhanden sind.
Grüße aus Wurzen
D.-A. Straub
Re: Außerbetriebnahme von Brandschutztor
D.Straub hat geschrieben:Das kann ich nun wiederum nicht ganz nachvollziehen.
Das sehe ich derzeit auch nicht als das Problem an, da wir in beiden Hallen eine entsprechende automatisch auslösende Rauchgasabzugsanlage haben.
Der Gutachter: "Aus derzeitiger Sicht hat der Fluchttunnel nur im Zusammenhang mit der Überwachung der selbsttätigen Feuerlöschanlage eine brandschutztechnische Bedeutung. Der Fluchttunnel ist ein nicht überwachter Bereich und ist somit feuerbeständig vom überwachten Bereich abzutrennen. Zur Zeit sind die beiden Brandschutztore, die alte und neue Produktions- und Lagerhalle vom Fluchttunnel trennenm, nicht funktionstüchtig, so das ein brandschutztechnischer Mangel besteht. Um in der alten Produktions- und Lagerhalle einen anforderungsgerechten Zustand zu haben, gibt es drei umsetzbare Möglichkeiten."
Danach die Vorschläge, die ich schon aufgeführt habe.
Wir haben diesesGutachten auch unserem Sachversicherer vorgelegt und auch der hat uns freie Hand gelassen, was wir letztendlich umsetzen.
Ich sollte auch noch zufügen, dass in diesem Tunnel keine Brandlasten vorhanden sind.
Grüße aus Wurzen
D.-A. Straub
Hallo!
Ich schließe mich an mit dem "Nicht ganz verstehen".
Der "Fluchttunnel" ist noch garnicht vorhanden? Er dient nur der Überwachung der selbstständigen Löschanlage? Er soll gesprinklert werden, obwohl keine brennbaren Stoffe vorhanden sind? Die Tore, die nicht funktionstüchtig sind, sollen außer Betrieb genommen werden?
Vielleicht sitze ich auch nur auf dem Schlauch, dann nichts für Ungut.
Ein freundlicher Gruß.
Re: Außerbetriebnahme von Brandschutztor
Hallo svjm,
der Fluchtunnel ist vorhanden. In der damals -beim Bau der neuen Halle- ist dieser im Baugenehmigungsverfahren als eigenständiges Bauwerk aufgezeigt worden. Der Fluchttunnel ist zwischen der alten und neuen Halle, die jeweils besprinklert sind und zwei Brandabschnitte darstellen. So wie ich den Sachverständigen verstehe, darf zwischen zwei Brandabschnitten kein nicht überwachter Raum sein, was aber in diesem Sinne dieser Tunnel darstellt. Was zur Konsequenz hatte, dass zu den Übergängen in die alte Halle sowie der neuen Halle entsprechende Brandschutztore eingebaut worden sind.
Was jetzt passiert ist, ist aus Sicht des Sachverständigen nichts anderes, dass dieser Tunnel -der im übrigen als ganz normaler Verkehrsweg (Pallettentransport) genutzt wird- dem Brandabschnitt alte Halle zugeordnet worden ist.
Die Tore zur neuen Halle bleiben weiterhin bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
D.-A. Straub
der Fluchtunnel ist vorhanden. In der damals -beim Bau der neuen Halle- ist dieser im Baugenehmigungsverfahren als eigenständiges Bauwerk aufgezeigt worden. Der Fluchttunnel ist zwischen der alten und neuen Halle, die jeweils besprinklert sind und zwei Brandabschnitte darstellen. So wie ich den Sachverständigen verstehe, darf zwischen zwei Brandabschnitten kein nicht überwachter Raum sein, was aber in diesem Sinne dieser Tunnel darstellt. Was zur Konsequenz hatte, dass zu den Übergängen in die alte Halle sowie der neuen Halle entsprechende Brandschutztore eingebaut worden sind.
Was jetzt passiert ist, ist aus Sicht des Sachverständigen nichts anderes, dass dieser Tunnel -der im übrigen als ganz normaler Verkehrsweg (Pallettentransport) genutzt wird- dem Brandabschnitt alte Halle zugeordnet worden ist.
Die Tore zur neuen Halle bleiben weiterhin bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
D.-A. Straub
Re: Außerbetriebnahme von Brandschutztor
Vielleicht zum besseren Verständnis mal folgende Frage:
Wie kann ein Brandschutztor außer Betrieb genommen werden?
(offen stehen lassen? zumauern?)
Oder wird nur die "Offenhaltung des Brandschutztores" (Feststelleinrichtung) außer Betrieb genommen?
Wie kann ein Brandschutztor außer Betrieb genommen werden?
(offen stehen lassen? zumauern?)
Oder wird nur die "Offenhaltung des Brandschutztores" (Feststelleinrichtung) außer Betrieb genommen?
Re: Außerbetriebnahme von Brandschutztor
Hallo Thorsten,
die Tore sollen bei der nächsten größeren Baumaßnahme entfernt(ausgebaut) werden. Da es bis dahin allerdings noch eine Weile dauern könnte, werden die Tore bis dahin fest verankert, so dass diese offen stehen bleiben. Somit möchte man sich das Geld für die anstehenden Prüfungen und evtl. Instandsetzungen dieser beiden Tore sparen.
Mit freundlichen Grüßen aus Wurzen
D.-A. Straub
die Tore sollen bei der nächsten größeren Baumaßnahme entfernt(ausgebaut) werden. Da es bis dahin allerdings noch eine Weile dauern könnte, werden die Tore bis dahin fest verankert, so dass diese offen stehen bleiben. Somit möchte man sich das Geld für die anstehenden Prüfungen und evtl. Instandsetzungen dieser beiden Tore sparen.
Mit freundlichen Grüßen aus Wurzen
D.-A. Straub
Re: Außerbetriebnahme von Brandschutztor
Hallo zusammen,
ich hätte mit solch einer Außerbetriebnahme etwas Zahnschmerzen, wenn mir die behördliche Genehmigung fehlt. Sachverständiger hin oder her, das Bauamt hat das letzte Wort.
Ich erlebe im Moment bei uns in Schleswig-Holstein einige Dinge, wo Sachverständige gute Ideen haben, die auch nachvollziehbar sind, aber von der zuständigen Behörde als Verstoß angesehen werden und zum Rückbau aufgerufen wird.
Also Vorsicht !!!!
Gruß Guido Hülsmann
ich hätte mit solch einer Außerbetriebnahme etwas Zahnschmerzen, wenn mir die behördliche Genehmigung fehlt. Sachverständiger hin oder her, das Bauamt hat das letzte Wort.
Ich erlebe im Moment bei uns in Schleswig-Holstein einige Dinge, wo Sachverständige gute Ideen haben, die auch nachvollziehbar sind, aber von der zuständigen Behörde als Verstoß angesehen werden und zum Rückbau aufgerufen wird.
Also Vorsicht !!!!

Gruß Guido Hülsmann
Re: Außerbetriebnahme von Brandschutztor
D.Straub hat geschrieben:Der Fluchttunnel ist zwischen der alten und neuen Halle, die jeweils besprinklert sind und zwei Brandabschnitte darstellen. So wie ich den Sachverständigen verstehe, darf zwischen zwei Brandabschnitten kein nicht überwachter Raum sein, was aber in diesem Sinne dieser Tunnel darstellt. Was zur Konsequenz hatte, dass zu den Übergängen in die alte Halle sowie der neuen Halle entsprechende Brandschutztore eingebaut worden sind.
Als Erklaerung dazu, was ich als Grund fuer diese Forderung des Sachverstaendigen sehe:
Es kann immer irgendwie sein, dass in diesem Tunnel eine erhoehte Brandlast auftritt. Auch, wenn der organisatorische Brandschutz perfekt funktioniert und keine Paletten oder aehnliches dort stehen bleiben - ein Stapler kann immer mal einen Unfall haben oder stehenbleiben.
Wenn diese Brandlast dann durch irgendwas gezuendet wird, kann sich in dem nicht ueberwachten/gesicherten Bereich ein relativ maechtiges Feuer entwickeln. Ein solches haette dann womoeglich genuegend "Schwung", um die Sprinkleranlage im angrenzenden Bereich zu unterlaufen, weil Sprinkler eben auch traege sind.