Hallo,
ist es sinnvoll, ja sogar zulässig, den 2. Rettungsweg zu beschildern? Oder genügen die Hinweisschilder für den 1. Rettungsweg?
Vor allem, wenn der 2. Rettungsweg ein zum Anleitern geeignetes und festgelegtes Fenster mit Brüstung ist! Solch ein Fenster muss außen ein 'Leiter'-Schild haben, um der Feuerwehr die Anleiterung zu signalisieren, und innen evtl. ein Schild 'Fenster als 2. Rettungsweg' o. ä.. Aber darf es mit hinterleuchteten Rettungswegzeichen im Flur mit Richtungspfeil beschildert sein?
Danke für eure Einschätzung.
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Beschilderung 2. Rettungsweg
Re: Beschilderung 2. Rettungsweg
Meine Einschätzung ohne weitere Kenntnis der Nutzung, Personenzahlen etc.....
Einem Nutzer und dem Rettungsweg wird es egal sein, ob erster oder zweiter. Rettungsweg ist Rettungsweg und als solcher zu kennzeichnen.
Gruß svjm
Einem Nutzer und dem Rettungsweg wird es egal sein, ob erster oder zweiter. Rettungsweg ist Rettungsweg und als solcher zu kennzeichnen.
Gruß svjm
Re: Beschilderung 2. Rettungsweg
svjm hat geschrieben:Einem Nutzer und dem Rettungsweg wird es egal sein, ob erster oder zweiter. Rettungsweg ist Rettungsweg und als solcher zu kennzeichnen.
Nicht wirklich. Beim 1. Weg handelt es sich immer um einen FLUCHTweg, d.h. er ist für einen Menschen ohne Einschränkungen (=Behinderung, z.B. Rollstuhlnutzer) selbstständig benutzbar.
Der 2. Weg muß nicht unbedingt ständig verfügbar sein, sondern kann durch Rettungsmittel der Feuerwehr gebaut werden (deshalb RETTUNGSweg).
Die Begriffsdefinition ist bisher nicht festgeschrieben, es handelt sich um eine Empfehlung Des BvoB.
Wenn ich also grünen Schildern folge, weil der Rauch langsam im Hals kratzt, ist es blöd, wenn mein Weg aus dem 2. Obergeschoß erst 10 Minuten später gebaut ist.
Beschilderung am Ausstiegspunkt nicht nur außen, sondern auch innen ist besonders dann notwendig, wenn mehrere ähnlich aussehende mit Glas verkleidete Löcher in der Wand einer Nutzungseinheit sind. Oft sind nur spezielle Fenster groß genug / mit geringerer Brüstungshöhe / mit herausnehmbarer Absturzsicherung oder überhaupt zu öffnen.
Problematischer ist das natürlich bei Nutzungen mit vielen ortsunkundigen Personen, da gilt es dann innerhalb der BSO organisatorische Regelungen zu Räumung - auch über den zweiten Rettungsweg - zu treffen.