Hallo an alle im Forum,
Folgender Fall
In einem von allen Seiten offenen Parkhaus auf dem Betriebsgelände soll die untere Etage als Lagerfläche für Holzpaletten genutzt werden. Das Parkhaus ist mit einem Zaun mit genügend Abstand umgeben. Daher könnte Brandstiftung ausgeschlossen werden.
Frage: Ist das erlaubt?
Vielen Dank schon einmal für eure Antworten.
Gruß Michael Mirow
Lagerung Holzpaletten im Parkhaus
Re: Lagerung Holzpaletten im Parkhaus
Hallo,
schau mal in die Garagenverordnung des Landes in der Mustergaragenverordnung
http://www.vbbd.de/filez/Regelwerke/MGarV.pdf
findest Du unter §18 (3) die Antwort:
(3) In Mittel- und Großgaragen dürfen brennbare Stoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen nicht
aufbewahrt werden...
Grüße Uwe
schau mal in die Garagenverordnung des Landes in der Mustergaragenverordnung
http://www.vbbd.de/filez/Regelwerke/MGarV.pdf
findest Du unter §18 (3) die Antwort:
(3) In Mittel- und Großgaragen dürfen brennbare Stoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen nicht
aufbewahrt werden...
Grüße Uwe
Uwe Wiemann
2. Vorsitzender des VBBD e.V.
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http://www.vbbd.de
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