Hinweis an Aufzügen

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
Lutz

Hinweis an Aufzügen

Beitragvon Lutz » Do 26.08.2010 11:17

Hallo Forum,
ich habe ein kleines Problem mit dem Hinweisschlid am Aufzug, dass dieser bei einem Brandfall nicht benutzt werden darf.

Bei uns in einer Verkaufsstätte sind Hinweise entsprechend der DIN 4066 angebracht.
bei einer Brandschau durch die Feuerwehr wurde uns nun zur Auflage gemacht Hinweisschilder gemäß DIN EN 81-73 anzubringen.
Nun meine Frage: Gibt es neue Vorschriften und müssen die Schilder ausgetauscht werden? (Ich habe nicht`s im Netz gefunden, was die Frage beantwortet).

LG
neues Mitglied Lutz

trantor

Re: Hinweis an Aufzügen

Beitragvon trantor » Fr 27.08.2010 11:48

Hallo Lutz,

also in der DIN EN 81-73:2005-08 sind die Schilder "Im Brandfall nicht benutzen" durch eine Art Piktogramm ersetzt worden.

Am besten mal bei Google "prEN 81-73 schild" eingeben. Da kommen dann jede Menge Links zu Schilderherstellern, auf deren Seite man sich das Schild ansehen kann.

War bei mir auch das Thema. Ich habe, da die Schilder nicht wirklich die Welt kosten und weil es halt der Wunsch der Feuerwehr war die Schilder erneuert (auch im Sinne der guten Zusammenarbeit mit der Feuerwehr).

Gruß

Trantor

Stefan H.

Re: Hinweis an Aufzügen

Beitragvon Stefan H. » Sa 18.09.2010 0:42

Wenn die Feuerwehr es wünscht, kann man ja die neuen runden Piktogramme anbringen. Trotzdem würde ich das alte Schild noch zusätzlich dranlassen. Der Text "Aufzug im Brandfall nicht benutzen" ist 100 mal aussagekräftiger als das Piktogramm. Unter dem Zeichen kann man sich viel vorstellen. Schrift kann man lesen und verstehen.
Das das alte Schild dranbleiben darf, kann man damit begründen, dass in der EN 81-73 ein entsprechender Hinweis enthalten ist. Dort steht sinngemäß, dass das Piktogramm mit eben diesem Text ergänzt werden darf.