Hallo zusammen,
ich hätte da mal eine Frage wegen einer Stromverteilung. Es sieht so aus, dass die Immobile im EG ein Ladengeschäft hat. Darüber liegen Wohnungen. Nun ist es so, dass im Treppenhaus Die Hauptverteilung für den Strom liegt. Bei einer Begehung meldete ein Architekt nun Bedenken an, da sich im Treppenhaus die HV befände und dieses ja der Fluchtweg für die Wohnungen in den Obergeschossen sei.
Ich habe leider nichts zu dem Thema finden können. Für mich persönlich dürfte aus brandschutztechn. Sicht nichts gegen die HV sprechen.
Weiß vielleicht jemand, ob es hier tatsächlich Vorschriften gibt, die eine HV im Treppenhäusern, die Fluchtwege darstellen regeln ?
Gruß
Trantor
Hauptverteilung im Treppenhaus
Re: Hauptverteilung im Treppenhaus
Hallo trantor,
aufgrund ihrer Beschreibung mit verschiedenen Nutzungseinheiten in dem Gebäude gehe ich davon aus, dass es sich um einen sogenannten "notwendigen Treppenraum" gem. Bauordnung handelt. Für elektrische Leitungsanlagen in solchen "notwendigen Treppenräumen" gilt die MLAR - Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie
Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen ( http://www.regelwerke-online.de/recht/b ... ar_ges.htm ).
Danach sind ungeschützte Leitungsanlagen in Rettungswegen, und dies trifft auf ihren Treppenraum zu, nicht erlaubt. Leitungen und Verteilerkästen sind zulässig, müssen aber im gleichen Feuerwiederstand, der auch für die Treppenraumwände vorgeschrieben ist, ausgeführt werden. Dafür gibt es entsprechende Kabelkanäle und auch Verteilerkästen.
Mit freundlichen Grüßen
Jörn Klaas
Stand: 17.11.2005
aufgrund ihrer Beschreibung mit verschiedenen Nutzungseinheiten in dem Gebäude gehe ich davon aus, dass es sich um einen sogenannten "notwendigen Treppenraum" gem. Bauordnung handelt. Für elektrische Leitungsanlagen in solchen "notwendigen Treppenräumen" gilt die MLAR - Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie
Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen ( http://www.regelwerke-online.de/recht/b ... ar_ges.htm ).
Danach sind ungeschützte Leitungsanlagen in Rettungswegen, und dies trifft auf ihren Treppenraum zu, nicht erlaubt. Leitungen und Verteilerkästen sind zulässig, müssen aber im gleichen Feuerwiederstand, der auch für die Treppenraumwände vorgeschrieben ist, ausgeführt werden. Dafür gibt es entsprechende Kabelkanäle und auch Verteilerkästen.
Mit freundlichen Grüßen
Jörn Klaas
Stand: 17.11.2005
Re: Hauptverteilung im Treppenhaus
Greift in diesem Fall, ich nehme an das Gebäude ist schon was älter, nicht der Bestandsschutz sofern keine wesentlichen Änderungen vorgenommen werden ? Soll das Gebäude saniert werden muß man die HV natürlich F30/F90 sichern.
mfg
SaJa
mfg
SaJa
Re: Hauptverteilung im Treppenhaus
Hallo,
das Innenleben des Verteilers wird erneuert. Damit dürfte der Bestandsschutz erledigt sein oder ?
Gruß
Trantor
das Innenleben des Verteilers wird erneuert. Damit dürfte der Bestandsschutz erledigt sein oder ?
Gruß
Trantor
Re: Hauptverteilung im Treppenhaus
Um Bestandsschutz in Anspruch nehmen zu können dürfen an diesem Treppenhaus keinerlei Veränderungen vorgenommen werden oder schon vorgenommen worden sein. Dies betrifft insbesondere auch Nutzungsänderungen in einzelnen Einheiten.
Die Leitungsanlagenrichtlinie gibt es schon relativ lange. Sind in dieser Zeit bauliche Änderungen im Gebäude vorgenommen worden, so war diese Richtlinie schon zu beachten. Ich halte es für eher unwahrscheinlich, dass es in dieser Zeit keine relevanten Änderungen gegeben hat.
Ist das Treppenhaus allerdings tatsächlich im Originalzustand von vor der Leitungsanlagenrichtlinie und hat es auch sonst keine Änderungen gegeben, so haben sie auch keine Verpflichtung Änderungen vorzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Jörn Klaas
Die Leitungsanlagenrichtlinie gibt es schon relativ lange. Sind in dieser Zeit bauliche Änderungen im Gebäude vorgenommen worden, so war diese Richtlinie schon zu beachten. Ich halte es für eher unwahrscheinlich, dass es in dieser Zeit keine relevanten Änderungen gegeben hat.
Ist das Treppenhaus allerdings tatsächlich im Originalzustand von vor der Leitungsanlagenrichtlinie und hat es auch sonst keine Änderungen gegeben, so haben sie auch keine Verpflichtung Änderungen vorzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Jörn Klaas
Re: Hauptverteilung im Treppenhaus
Existiert eine konkrete Gefahr im Sinne der Rechtssprechung, beispielsweise eine Gefährdung der Rettungswege einzelner Nutzungseinheiten, wirds auch mit dem Bestandschutz schwierig...
Re: Hauptverteilung im Treppenhaus
"Leitungen und Verteilerkästen sind zulässig, müssen aber im gleichen Feuerwiederstand, der auch für die Treppenraumwände vorgeschrieben ist, ausgeführt werden."
Da das Innenleben erneuert wird, ist der Bestandsschutz weg und dann gilt, was Herr Klaas oben schon geschrieben hat.
Da das Innenleben erneuert wird, ist der Bestandsschutz weg und dann gilt, was Herr Klaas oben schon geschrieben hat.