Hallo zusammen.
Da ich dem Baurecht und Brandschutz mehr bewandert bin als dem Arbeitsrecht, folgende Frage:
In wie weit ist der Betriebsrat bei Entwurf, Erstellung und Einführung einer Brandschutzordnung Teil A - C gem. DIN 14096 Teil 1 - 3, anzuhören, einzubeziehen und hat dieser hier ein Mitbestimmungsrecht? Wenn ja, in welchem Umfang?
Nein, ich bin kein Betriebsratsmitglied sondern plane derzeit in unserem Unternehmen die Einführung selbiger BSO, da in unserem Unternehmen (ca. 380 Mitarbeiter, ca. 25000 m² Grundfläche) derzeit keinerlei BSO bzw. ganzheitlicher Brandschutz existiert. (Das Unternehmen existiert nunmehr seit 60 Jahren, der Brandschutzbeauftragte wurde dann nach Druck der UBA vor nicht ganz einem Jahr eingeführt. Folglich kann ich mich die nächsten Jahre über Arbeitsmangel nicht beklagen...).
Gruß, Tim
Einbeziehung des Betriebsrates bei Erstellung und Einführung
Re: Einbeziehung des Betriebsrates bei Erstellung und Einführung
Hallo Tim,
also wir haben den Teil B und C vor ca. 5 Jahren eingeführt und "nur" von der Geschäftsleitung autorisieren lassen.
Bis jetzt gabs noch keine Beschwerden seitens des Betriebsrates.
Gruß
also wir haben den Teil B und C vor ca. 5 Jahren eingeführt und "nur" von der Geschäftsleitung autorisieren lassen.
Bis jetzt gabs noch keine Beschwerden seitens des Betriebsrates.
Gruß
Re: Einbeziehung des Betriebsrates bei Erstellung und Einführung
Leider kann ich dazu keine Gesetzesgrundlage bieten.
Aber rein gefuehlsmaessig wuerde ich sagen:
Anhoeren auf alle Faelle!
Einbeziehen wo immer moeglich.
Dann sollte die Sache mit der Mitsprache eh kein Problem mehr sein.
Im Endeffekt sollte der Betriebsrat ja dafuer sorgen, dass die Mitarbeiter zufrieden sind. Und wenn sie sicherer sind, duerfte das auch der Zufriedenheit zutraeglich sein. Entsprechend schaetze ich, dass der Betriebsrat evtl. sogar ganz hilfreich sein kann, wenn er im Boot sitzt.
Aber rein gefuehlsmaessig wuerde ich sagen:
Anhoeren auf alle Faelle!
Einbeziehen wo immer moeglich.
Dann sollte die Sache mit der Mitsprache eh kein Problem mehr sein.

Im Endeffekt sollte der Betriebsrat ja dafuer sorgen, dass die Mitarbeiter zufrieden sind. Und wenn sie sicherer sind, duerfte das auch der Zufriedenheit zutraeglich sein. Entsprechend schaetze ich, dass der Betriebsrat evtl. sogar ganz hilfreich sein kann, wenn er im Boot sitzt.
Re: Einbeziehung des Betriebsrates bei Erstellung und Einführung
Linse hat geschrieben:Leider kann ich dazu keine Gesetzesgrundlage bieten.
Aber rein gefuehlsmaessig wuerde ich sagen:
Anhoeren auf alle Faelle!
Einbeziehen wo immer moeglich.
Dann sollte die Sache mit der Mitsprache eh kein Problem mehr sein.![]()
Im Endeffekt sollte der Betriebsrat ja dafuer sorgen, dass die Mitarbeiter zufrieden sind. Und wenn sie sicherer sind, duerfte das auch der Zufriedenheit zutraeglich sein. Entsprechend schaetze ich, dass der Betriebsrat evtl. sogar ganz hilfreich sein kann, wenn er im Boot sitzt.
So wäre auch mein Bauchgefühl... Er hat ja auch prinzipiell ein Informationsrecht.
Ich hatte bisher allerdings noch nichts dazu gelesen oder gehört, hätte mich nur mal grundlegend interessiert.
Gruß aus dem verregneten Saarland!
Tim
Re: Einbeziehung des Betriebsrates bei Erstellung und Einführung
Hallo Tim,
wenn Arbeitsprozesse verändert, oder neu eingerichtet werden, dann ist das eigentlich ein mitbestimmungspflichtiger Vorgang. Von daher bist du gut beraten, den BR mit ins Boot zu nehmen.
Auerdem haben die Jungs und Mädels auch gute Ideen.
Gruß
André
wenn Arbeitsprozesse verändert, oder neu eingerichtet werden, dann ist das eigentlich ein mitbestimmungspflichtiger Vorgang. Von daher bist du gut beraten, den BR mit ins Boot zu nehmen.

Auerdem haben die Jungs und Mädels auch gute Ideen.

Gruß
André