Wie kann ich baulich bei einem Bestandsgebäude verhindern, dass im Dachgeschoss ein Aufenthaltsraum möglich ist?
Ausreichende Raumhöhe sowie Giebelfenster zur Einstufung Aufenthaltsraum sind vorhanden. Zudem ist der Dachraum über eine Treppe erschlossen..
Tatsächlich genutzt wir der Dachraum aber nicht..
Fenster raus? (allerdings könnte man das ja verfahrensfrei wieder ändern..), Decke raus? (Riesen Aufwand..), Treppe entfernen (unzugänglicher Dachraum ist wahrscheinlich aus brandschutzsicht auch nicht wünschenswert..)
Hat jemand damit schon mal Erfahrung gesammelt?
Aufenthaltsraum im Dachgeschoss unmöglich machen?
Re: Aufenthaltsraum im Dachgeschoss unmöglich machen?
Hallo,
abgehängte Decke einziehen - aber reversiebel, hoher Aufwand?
Treppe durch Einschubtreppe ersetzen - aber reversiebel, hoher Aufwand?
abgehängte Decke einziehen - aber reversiebel, hoher Aufwand?
Treppe durch Einschubtreppe ersetzen - aber reversiebel, hoher Aufwand?
Re: Aufenthaltsraum im Dachgeschoss unmöglich machen?
Man braucht für einen offiziellen Aufenthaltsraum einen zweiten Rettungsweg.
Meist liegt dieser aber nicht vor und muss baulich nachgetragen werden. Entweder über Aufstellflächen für die Feuerwehr (Drehleiter / tragbare Leitern) oder eine außenliegende Treppe. Bei bestehenden Objekten ist dies manchmal sehr schwer umzusetzen.
Gruß
André Piekuth
Meist liegt dieser aber nicht vor und muss baulich nachgetragen werden. Entweder über Aufstellflächen für die Feuerwehr (Drehleiter / tragbare Leitern) oder eine außenliegende Treppe. Bei bestehenden Objekten ist dies manchmal sehr schwer umzusetzen.
Gruß
André Piekuth
Re: Aufenthaltsraum im Dachgeschoss unmöglich machen?
Hallo,
"Wie kann ich baulich bei einem Bestandsgebäude verhindern, dass im Dachgeschoss ein Aufenthaltsraum möglich ist?"
Erst mal langsam. Was haben Sie für ein Gebäude (Gebäudeklasse, Nutzungseinheiten), wo sind wir überhaupt (Bundesland) und warum soll der Raum kein Aufenthaltsraum sein?
"Man braucht für einen offiziellen Aufenthaltsraum einen zweiten Rettungsweg."
Man braucht auch für einen nicht-offiziellen Aufenthaltsraum zwei Rettungswege. Es kommt nicht auf die tatsächliche Nutzung an, sondern nur auf die Möglichkeit einer Nutzung als Aufenthaltsraum.
Gruß
Alexander Vonhof
"Wie kann ich baulich bei einem Bestandsgebäude verhindern, dass im Dachgeschoss ein Aufenthaltsraum möglich ist?"
Erst mal langsam. Was haben Sie für ein Gebäude (Gebäudeklasse, Nutzungseinheiten), wo sind wir überhaupt (Bundesland) und warum soll der Raum kein Aufenthaltsraum sein?
"Man braucht für einen offiziellen Aufenthaltsraum einen zweiten Rettungsweg."
Man braucht auch für einen nicht-offiziellen Aufenthaltsraum zwei Rettungswege. Es kommt nicht auf die tatsächliche Nutzung an, sondern nur auf die Möglichkeit einer Nutzung als Aufenthaltsraum.
Gruß
Alexander Vonhof
Re: Aufenthaltsraum im Dachgeschoss unmöglich machen?
Hallo,
erster Post (habe auch noch nicht so viel Erfahrung in Sachen Brandschutz sammeln können aber jeder fängt ja mal klein an):
Quelle Wikipedia.de
Nach einem Gerichtsurteil vom 5. Juli 1982 (bayVGH, BRS 39 Nr. 147) sei ein Raum bereits als Aufenthaltsraum anzusehen, wenn dieser objektiv für einen nicht ganz kurzen Aufenthalt, sei es auch nur tagsüber und in der warmen Jahreszeit, geeignet ist. [2]
=> Objektiv ist für mich ein Raum ohne Stühle, Tisch, Werkbank, Aschenbecher etc. nicht für einen längeren Aufenthalt (=mehr als kurzen Aufenthalt) geeignet.
=>leerer Raum = kein Aufenthaltsraum
=>Raum mit Aktenschränken etc. = kein Aufenthaltsraum
=>Raum mit Aktenschränken & Schreibtisch/Werkbank = Aufenthaltsraum
Falls ich falsch liege bitte ich um Berichtigung/Richtigstellung.
Danke
erster Post (habe auch noch nicht so viel Erfahrung in Sachen Brandschutz sammeln können aber jeder fängt ja mal klein an):
Quelle Wikipedia.de
Nach einem Gerichtsurteil vom 5. Juli 1982 (bayVGH, BRS 39 Nr. 147) sei ein Raum bereits als Aufenthaltsraum anzusehen, wenn dieser objektiv für einen nicht ganz kurzen Aufenthalt, sei es auch nur tagsüber und in der warmen Jahreszeit, geeignet ist. [2]
=> Objektiv ist für mich ein Raum ohne Stühle, Tisch, Werkbank, Aschenbecher etc. nicht für einen längeren Aufenthalt (=mehr als kurzen Aufenthalt) geeignet.
=>leerer Raum = kein Aufenthaltsraum
=>Raum mit Aktenschränken etc. = kein Aufenthaltsraum
=>Raum mit Aktenschränken & Schreibtisch/Werkbank = Aufenthaltsraum
Falls ich falsch liege bitte ich um Berichtigung/Richtigstellung.
Danke
Re: Aufenthaltsraum im Dachgeschoss unmöglich machen?
Falsch.
Objektiv heißt: Raumhöhe, Tragfähigkeit der Decke, Belichtung, Belüftung. Nicht: Tisch und Stuhl. Es geht um den Raum, nicht die Raumausstattung. Tische und Stühle kann jeder rein- oder rausstellen, wie er lustig ist. Das hat nichts mit Baurecht zu tun.
Gruß
Alexander Vonhof
Objektiv heißt: Raumhöhe, Tragfähigkeit der Decke, Belichtung, Belüftung. Nicht: Tisch und Stuhl. Es geht um den Raum, nicht die Raumausstattung. Tische und Stühle kann jeder rein- oder rausstellen, wie er lustig ist. Das hat nichts mit Baurecht zu tun.
Gruß
Alexander Vonhof
Re: Aufenthaltsraum im Dachgeschoss unmöglich machen?
also für mich heißt objektiv = sachlich.
Objektiv= 1. von Fakten und nicht von persönlichen Gefühlen od. Wünschen bestimmt ≈ sachlich ↔ subjektiv <ein Grund, eine Meinung, ein Urteil; etwas objektiv berichten, darstellen, schildern>
Was für einen Sinn macht es für ein leeres Zimmer (meinetwegen evt. abgeschlossen) auf dem Dachgeschoss einen 2ten Rettungsweg einzuplanen? Auch ein Lagerraum (wenn das Dachgeschoss mit Akten oder was auch immer voll gestopft wäre) ist kein Aufenthaltsraum...
Objektiv= 1. von Fakten und nicht von persönlichen Gefühlen od. Wünschen bestimmt ≈ sachlich ↔ subjektiv <ein Grund, eine Meinung, ein Urteil; etwas objektiv berichten, darstellen, schildern>
Was für einen Sinn macht es für ein leeres Zimmer (meinetwegen evt. abgeschlossen) auf dem Dachgeschoss einen 2ten Rettungsweg einzuplanen? Auch ein Lagerraum (wenn das Dachgeschoss mit Akten oder was auch immer voll gestopft wäre) ist kein Aufenthaltsraum...
Re: Aufenthaltsraum im Dachgeschoss unmöglich machen?
Der Sinn, für das leere Dachgeschoss den zweiten baulichen Rettungsweg einzuplanen, liegt darin, dass dieser Raum jederzeit als Aufenthaltsraum genutzt werden kann, wenn die entsprechenden Voraussetzungen dafür vorliegen. Es kommt nicht darauf an, ob er leer ist oder nur Müll beinhaltet. Wenn man den Müll rausräumt und ein Bett reinstellt, ist ein Aufenthalt möglich, also ist der Raum ein Aufenthaltsraum. Aufenthalt möglich! Damit wird eine missbräuchliche Nutzung unterbunden.
Das betrifft nicht nur den zweiten, sondern insbesondere auch den ersten Rettungsweg. Also z. B. notwendige Treppe in einem Treppenraum bis zum DG fortführen, nicht nur Einschubtreppe einbauen.
Gruß
Alexander Vonhof
Das betrifft nicht nur den zweiten, sondern insbesondere auch den ersten Rettungsweg. Also z. B. notwendige Treppe in einem Treppenraum bis zum DG fortführen, nicht nur Einschubtreppe einbauen.
Gruß
Alexander Vonhof
Re: Aufenthaltsraum im Dachgeschoss unmöglich machen?
das würde ja bedeuten:
leerer Kellerraum mit den aufgeführten Merkmalen
= Aufenthaltsraum
=>2ter Rettungsweg notwendig (was bei den meisten Kellerräumen ja nur schwer zu realisieren wäre...)
leerer Kellerraum mit den aufgeführten Merkmalen
= Aufenthaltsraum
=>2ter Rettungsweg notwendig (was bei den meisten Kellerräumen ja nur schwer zu realisieren wäre...)
Re: Aufenthaltsraum im Dachgeschoss unmöglich machen?
Ja, gilt auch für den Keller. Um das zu vermeiden, haben die Kellerräume in aller Regel so geringe Raumhöhen, dass dort keine Aufenthaltsräume sein können. Wenn der Bauherr dort Aufenthaltsräume haben will, muss er halt auch den zweiten Rettungsweg machen.
Gruß
Alexander Vonhof
Gruß
Alexander Vonhof