Beitragvon Laschinsky » Di 23.02.2010 20:01
Hallo,
in der Kürze führen drei Schritte zum Ziel...
1. Sicherheitsdatenblatt des Kaltreinigers lesen: Inhaltsstoffe, Entzündlichkeit, ExGrenzen, Zündtemperatur? Dabei Dampf- und Aerosolbildung berücksichtigen.
2. Wenn ExGefahr zu befürchten ist, Explosionsschutzdokument nach BetrSichV anfertigen (lassen): Abstände (Zoneneinteilung) nach Anh.3 BetrSichV?
3. ExSchutz-Maßnahmen z.B. nach BGR 104 vorsehen: Arbeitsplatz (Kaltreiniger), so anordnen, daß die Zündquelle (Hitze der Glühtöpfe) in der ExZone nicht die Zündtemperatur des Kaltreinigers erreicht (Strahlungswärme).
Wenn keine ExGefahr durch den Reiniger-Einsatz (z.B. zuverlässige Unterschreitung des Flammpunktes - siehe auch BGR 104) verursacht wird, braucht eigentlich nur eine direkte Berührung vermieden werden.
Ansonsten natürlich alle anderen Gefährdungen durch Schwenken, Schaukeln oder Transportvorgänge glühenden Materials (Berühren, Verschüttel, Fallen, Spritzen) verhindern. Ist der Kaltreiniger ein Gefahrstoff nach GefStoffV (z.B. entzündlich), wird vor Einsatz des Reinigers eine Gefährdungsbeurteilung von einer fachkundigen Person nach §7 GefStoffV benötigt. Diese sollte auch physikalisch-chemische Gefahren (Brand und Explosion) berücksichtigen. Auch dort müssen diese Angaben enthalten sein.
Viele Grüße!
Lars Oliver Laschinsky
Techn.Fachlehrer im Brand- und ExSchutz,
Lehrbeauftragter Security & Safety Engineering der HFU Hochschule Furtwangen
Honorardozent MEng Vorb. Brandschutz des EIPOS-Institut der TU Dresden
1. Vorsitzender des VBBD e.V.