Guten Tag,
ich habe seit kurzem eine Garage mit 11 Stellplätzen (in Baden-Württemberg) und benötige dafür Feuerlöscher. Folgende Fragen hätte ich mit der bitte umqualifizierte Antworten:
1. welche Art Feuerlöscher brauche ich
2. wie viele Feuerlöscher brauche ich
3. wo kaufe ich am besten diese Feuerlöscher
Vielen Dank im voraus an alle, die mir weiterhelfen können.
Feuerlöscher für Garage
Re: Feuerlöscher für Garage
Hallo Cheitz,
zur Berechnung der Löschmitteleinheiten und der sich daraus ergebenden Anzahl von Feuerlöschern (je nach Löschmittel) ergibt sich unter anderem aus der BGR 133. Dafür wird jedoch die Gesamtquadratmeterzahl der Garage benötigt.
Wichtig wäre auch, ob zusätzlich zu den Stellflächen auch Lagerflächen zur Verfügung stehen.
Grüße
Uwe Wiemann
zur Berechnung der Löschmitteleinheiten und der sich daraus ergebenden Anzahl von Feuerlöschern (je nach Löschmittel) ergibt sich unter anderem aus der BGR 133. Dafür wird jedoch die Gesamtquadratmeterzahl der Garage benötigt.
Wichtig wäre auch, ob zusätzlich zu den Stellflächen auch Lagerflächen zur Verfügung stehen.
Grüße
Uwe Wiemann
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2. Vorsitzender des VBBD e.V.
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http://www.vbbd.de
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Re: Feuerlöscher für Garage
Hallo cheitz,
brauchen brauchen Sie erst mal gar keine Feuerlöscher. Sie sind in keiner Verordnung vorgesehen. Die BGR gilt (verkürzt ausgedrückt) für gewerblich genutzte Objekte, wenn Versicherte anwesend sind.
Gruß
Alexander Vonhof
brauchen brauchen Sie erst mal gar keine Feuerlöscher. Sie sind in keiner Verordnung vorgesehen. Die BGR gilt (verkürzt ausgedrückt) für gewerblich genutzte Objekte, wenn Versicherte anwesend sind.
Gruß
Alexander Vonhof
Re: Feuerlöscher für Garage
Ich kenne jetzt Größe, Zustand und bauliche Ausführung nicht, aber wenn ich mal die bauordnungsrechtlichen Mindestmaße von Stellplätzen zugrundelege (5,00m x 2,30m) komme ich bei 11 Stellplätzen auf 126,5m² reine Stellplatzfläche ohne Verkehrswege o.ä. Gemäß der Garagenverordnung BaWü werden Garagen mit einer Grundfläche zwischen 100m² und 1000m² als Mittelgaragen i. S.d. Bauordnungsrechts bezeichnet. Gezielte Forderungen (stationärer) Löschanlagen werden erst bei Großgaragen (>1000m²) oder Automatischen Garagen konkreter. Aber: oftmals werden in älteren Fassungen (mir inhaltlich nicht bekannt) oder insbesondere der Baugenehmigung bei Errichtung oder Nutzungsänderung Forderungen zu Feuerlöschgeräten gestellt. Diese haben auch Bestandschutz. Also insbesondere bei Erwerb von Baulasten bestehende Baugenehmigungen (auch wenn schon vierzig Jahre alt) genau in Augenschein nehmen (Stichworte Besitz-, Lasten- und Gefahrenübergang). Auch unbedingt die betreffenden Verträge mit Sachversicherern auf entsprechende Forderungen hin überprüfen.
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Re: Feuerlöscher für Garage
Vonhof hat geschrieben:Die BGR gilt (verkürzt ausgedrückt) für gewerblich genutzte Objekte, wenn Versicherte anwesend sind.
Handelt es sich nicht um Arbeitsstätten, kann das Positionspapier der AGBF Bund zur Ausstattung mit Feuerlöschern (http://www.agbf.de/AK/AVBG/2002-6%20%20Ausstattung%20von%20Arbeitsstaetten%20mit%20Feuerloeschern.pdf) helfen. Dieses geht nicht von bestehenden Brandrisiken aus, sondern von der Erreichbarkeit der Feuerlöscher. Für öffentlich zugängliche Bereiche, Verkehrsanlagen und ähnliches, die nicht der ASR 13/1.2 bzw. der BGR 133 unterliegen, ist dies recht gut anwendbar und für die Genehmigungsfähigkeit im Baurecht durchaus ausreichend: Es ergeben sich danach Abstände zwischen den Feuerlöschern von etwa 15 bis 25 Metern Lauflänge.
Viele Grüße.
Lars Oliver Laschinsky
Techn.Fachlehrer im Brand- und ExSchutz,
Lehrbeauftragter Security & Safety Engineering der HFU Hochschule Furtwangen
Honorardozent MEng Vorb. Brandschutz des EIPOS-Institut der TU Dresden
1. Vorsitzender des VBBD e.V.
Techn.Fachlehrer im Brand- und ExSchutz,
Lehrbeauftragter Security & Safety Engineering der HFU Hochschule Furtwangen
Honorardozent MEng Vorb. Brandschutz des EIPOS-Institut der TU Dresden
1. Vorsitzender des VBBD e.V.
Re: Feuerlöscher für Garage
Vielen Dank an alle, die geantwortet haben. Ich habe mir die Bestimmungen der AGBF angesehen und bin zu dem Schluss gekommen, dass 2 Feuerlöscher für die Brandklassen A, B und C ausreichend sein sollten.
Herzliche Grüße
Claudia Heitz
Herzliche Grüße
Claudia Heitz