guten Tag,
auch wenn es schon etwas spät ist um zu antworten, möchte ich dies hier doch tun.
Hier wurde doch viel gesagt, aber so ganz richtig ist das Problem nicht gelöst worden.
Zunächst einmal muss der Bgriff "Scharnier" hier definiert werden.
Handelt es sich um das Band oder die Bandaufnahme.
Bänder für Stahltüren bestehen ja in der Regel nicht nur aus einem Teil sondern aus dem mit der Tür verbundenem und dem mit der Zarge verbundenem.
Bei Holztüren hätte man noch ein Teil mehr, die Bandtasche, da hier ja nicht geschweißt wird.
Ist an der Bandunterkonstruktion also am Zargenteil nichts geschweißt worden, dann die Zarge mal schön eingebaut lassen.
Gelches gilt für das Türblatt, ist hier nichts geschweißt worden dann die Tür lassen.
Der wahrscheinlichste Fall ist, das das Bandteil der Tür verschweißt wurde.
Das Austauschen von Bändern ist grundsätzlich gestattet, um den alten Zustand wiederherzustellen.
Dies ist nämlich keine Änderung, sondern eben nur die Wiederherstellung. Es bleibt ja alles beim alten.
Ansonsten müsste jedesmal bei einer Beschädigung eines Bestandteils die ganze Tür gewechselt werden.
Bei Holztüren müssten wir hier nicht weiter disskutieren, da dort Bänder und Bandaufnahme verschraubt sind.
Bei Schweißungen muss dies durch den Hersteller gemacht werden, auch vor Ort, bzw. der Hersteller kann sein ok abgeben, das die Schweißung dem Original entspricht. Dann ist das Problem mit der Haftung nämlich auf Seite des Herstellers.
Aus meiner Prüf- und Entwicklungstätigkeit für viele Türenhersteller kann ich nur sagen.
Die Schweißnaht ist im Brandfall das kleinste Problem, die Tür geht bei schlechter Verschweißung eher innerhalb der normalen Funktion in die Knie, durch Materialermüdung, das war hier wohl auch so, also der klassische Fall der Reklamation.
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