DiBt Richtlienie und Unterdecken

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
der_kasperl

DiBt Richtlienie und Unterdecken

Beitragvon der_kasperl » Di 12.05.2009 22:43

Liebe Kollegen,
ich habe mal wieder den Eindruck es ist alles geregelt aber nix klar.
Folgender Fall

Ich möchte eine Türe mit einer FSA nachrüsten da die Selbstschliessung der Türe die Nutzung behindert. Soweit kein Problem
aber nu kommt doch die Fachfirma und sagt die Rauchschalter müssen an die Rohdecke.
Die Unterdecke ist eine normale Rigipsdecke ohne F30.
Es sind Leuchten in die Decke eingebaut.

Ich frage also nach warum wir die Decke aufschneiden sollen um die Rauchschalter an die Rohdecke zu montieren da kommt ja der Rauch nicht hin.
Antwort
Die Rauchsschalter dürfen nur an die Unterdecke wenn die F30 oder zumindest fugenlos ist. Fugenlos sehen die aber nicht da ja dort eine Beleuchtung eingebaut ist mit Fuge.

Ich habe den Unfug dann erst mal gestoppt.

Zufällig habe ich eine Woche später einen Sachverständigen für Sicherheitsanlagen im Haus und zeig ihm die Situation.

Seine Aussage
Die Melder müssen an die Unterdecke da der Rauch sich dort zuerst staut.
An der Rohdecke wäre das Schutzziehl verfehlt.
Die Aussage der Fachfirma ist nicht nur falsch sondern auch gefährlich.
Seine Empfehlung die Fachfirma wechseln.

Da ich die gleiche Einschätzung habe und in der Dibt folgendes zu finden ist
4.1.1 .......Bei Vorhandensein einer Unterdecke sind Melder entweder an der tragenden Decke (=Rohdecke) oder an der Unterdecke in diesem Bereich dort anzubringen, wo im Falle eines Brandes Zuerst eine größere Rauchkonzentration zu erwarten ist. .......

Also Fachfirma gewechselt und schon sagen die wieder wenn das nicht F30 ist ......

Nu egal was solls mal nen rauchmelder oben rein gehängt und mit Diskorauch im Zuge einer Evakuierungsübung mal die Stelle verraucht. Zugegeben es ist kein echter Brandrauch aber die Tür blieb offen und beide Teile verraucht.
Super Sache.


So bevor wir nun ein Gutachten von einem Brandschutzgutachter bei jeder Tür über eine nach meiner Meinung klare Sache machen frag ich mal nach ähnlichen Erfahrungen bei Ihnen.

Warum soll ein Rauchmelder dahin wo der Rauch nicht hinkommt vor allem bei ner FSA deren Ziel nicht ist den Deckenholraum zu überwachen sondern eine unterhalb der unterdecke befindliche Tür zu schliessen.

Wer hat denn Erfahrung mit Unterdecken und ´FSA
Gruß
Toni

cgraf

Beitragvon cgraf » Di 12.05.2009 23:36

Sie haben sich absolut richtig verhalten!

Zitat DiBT
4 Montage
4.1 Installation der Brandmelder
(…)bei Vorhandensein einer Unterdecke sind Melder entweder an der tragenden Decke (=Rohdecke) oder an der Unterdecke in diesem Bereich dort anzubringen, wo im Falle eines Brandes zuerst eine größere Rauchkonzentration zu erwarten ist. Brandschutztechnisch klassifizierte Unterdecken sind so dicht, dass sich der Rauch an ihrer Unterfläche ausbreitet (…)

der_kasperl

Beitragvon der_kasperl » Di 12.05.2009 23:44

ich habe nie bestritten, dass F30 Decken dicht sind. Ich bestreite auch nicht die Aussage ein Audi A3 ist ein Auto. Nur heisst das nicht im Umkehrschluss dass alle Autos ein A3 sein müssen. Es steht nur nicht drinne dass nicht andere Decken auch dicht sein können und da scheiden sich die Geister.
Naja und die Wirkungslosigkeit beim "verrauchen" gibt mir da schon zu denken.

Dennoch Danke für Ihre Meinung

Fals Sie mit dem Sie(ganz am anfang) mich meinten und nicht die Firmen hab ich die Antwort wohl falsch interprettiert.

Speedy

Beitragvon Speedy » Do 14.05.2009 11:00

Ich habe einen ähnlichen Fall in einer Firma gesehen. Ich weiß leider nicht mehr wo. Dort wurde an der Rohdecke ein zusätzlicher Rauchmelder installiert, der über Funk den an der abgehängten Decke befindlichen Rauchmelder ansteuerte. :pst:
Begründung: Es existiert zwischen Rohdecke und abgehängter Decke eine Brandlast und wenn das Feuer direkt an der Tür hervortritt, kann es die Steuereinheit, sprich Rauchmelder der abgehängten Decke, funktionsunfähig setzen.

MfG

André Piekuth

0- Ahnung

Beitragvon 0- Ahnung » Do 14.05.2009 22:02

Speedy hat geschrieben:... Begründung: Es existiert zwischen Rohdecke und abgehängter Decke eine Brandlast und wenn das Feuer direkt an der Tür hervortritt, kann es die Steuereinheit, sprich Rauchmelder der abgehängten Decke, funktionsunfähig setzen.

MfG

André Piekuth


Past doch wenn die Leitung abbrennt fällt die Tür zu.

@der_kasperl
Das hat nichts mit E30 Decke zu tun, es heißt rauchdurchlässig. Das heißt, die Unterdecke muss flächendeckende Öffnungen aufweisen. Weiterhin sollte geprüft werden ob die Firma eine Berechtigung (Schulung mit abschießender Prüfung) für den zu verbauenden Hersteller hat dar FSA immer durch autorisierte Fachkräfte abgenommen werde müssen.

jela

Beitragvon jela » Fr 15.05.2009 10:24

also aus meiner sicht ist die sachlage garnicht so kompliziert. der für mich entscheidene satzteil in der DIBt-richtlinie zum thema rohdecke oder unterdecke lautet: "...dort anzubringen, wo im Falle eines Brandes zuerst eine größere Rauchkonzentration zu erwarten ist..."
der nachfolgende absatz gibt dazu noch erläuternde beispiele wie, das brandschutz-decken immer rauchdicht sind und dekorative decken "in der Regel von Rauch durchdrungen werden".

ergo ist die frage zu beantworten, wo zuerst die größere rauchkonzentration zu erwarten ist und dort muss der melder hin!

selbst wenn es also eine dekorative decke ist, diese aber so dicht ist, dass sich der rauch (eines brands im bereich der tür) zuerst dort sammeln wird, dann muss der melder an diese unterdecke!

aus meiner sicht spielt es da auch keine rolle, ob es irgendwo eine leuchte mit einer fuge gibt, wenn klar ist, dass sich der meiste rauch als erstes nachwievor an der unterdecke sammeln wird.
eine solche wortglauberei bei der auslegung von normen und richtlinien ist manchmal erschreckend, wenn dabei der sinn und das schutzziel völllig aus den augen - um nicht zu sagen - aus den fugen gerät. was wäre denn bei einer aufnehmbaren brandschutzdecke mit fugen? oder einer sonst dichten decke, in der jemand an einer stelle mal einen schraubendreher durchgestochen hat? in beiden fällen wäre es unsinn den melder deswegen an die rohdecke zu installieren.

jela

cgraf

Beitragvon cgraf » Sa 16.05.2009 15:32

der_kasperl hat geschrieben:(...)Fals Sie mit dem Sie(ganz am anfang) mich meinten und nicht die Firmen hab ich die Antwort wohl falsch interprettiert.
Ja das haben Sie ;-)

Ich ging davon aus, dass der DiBT-Auszug eigentlich alle Fragen klar beantwortet.
Zumal Ihr SV das genauso sieht.

Übrigens, in allen mir bekannten Richtlinien und Vorschriften finde ich die DIBt-Richtlinien für Feststellanlagen eigentlich am glücklichsten formuliert und beschrieben.
Mit den abgedruckten Bildchen und einer Schulung ist (sollte) jeder in der Lage sein eine FSA normgerecht zu errichten.
Über PM kann ich Ihnen gerne ein qualifiziertes Unternehmen, „leider“ nur aus Nürnberg, mit folgenden FSA-Zulassungen nennen:
GEZE
Hekatron
DORMA
Esser

der_kasperl

Beitragvon der_kasperl » Sa 16.05.2009 17:01

@ Christoph Danke für die Aufklärung.
Ich merke schon ich kann mit dem Sie nicht umgehen ;-))

Da ja fast alle Antworten darstellen, wie weit es mit Aussagen von Fachfirmen teilweise Verwirrungen geben kann, mache ich mir schon Sorgen über die Qualität im Brandschutz.

Hoffentlich ist meine Erfahrung nicht die Regel.
Gruß Toni