Elektrische Anlagen in Flucht- und Rettungswegen
Elektrische Anlagen in Flucht- und Rettungswegen
Hallo, wer kann mir sagen wo ich nachlesen kann, dass das Aufstellen von elektrischen Anlagen (Schaltschrank mit PC-Racks) in Fluren die als Flucht und Rettungsweg bezeichnet sind, nicht erlaubt ist ? Die MLAR sagt zu wenig dazu aus.
Die MLAR od. LAR sagt hier ganz klar, dass nur Kabel offen verlegt werden dürfen, die der Versorgung des Flurs (Rettungsweg) dienen. Alles andere muss Brandschutztechnisch geschützt werden. Auch E-Verteiler oder Datenschränke. Hier gibt es z.B. Schränke mit entsprechender Feuerwiderstandsdauer (z.B. http://www.priorit.de/uploads/media/bui ... gabe_2.pdf). Oder andere Brandschutztechnisch geeignete Verkleidungen. Trotzdem darf man andere Vorschriften nicht außer acht lassen, wie z.B. die Mindestbreite eines Fluchtweges. Es können auch höhere Auflagen der Baubehörde vorliegen.
Hallo Herr Schneider,
ich fürchte die LAR gilt nicht für PC-Racks sondern nur für Leitungsanlagen. Und Leitungsanlagen im Sinne der LAR sind "Anlagen aus Leitungen, insbesondere aus elektrischen Leitungen oder Rohrleitungen, sowie aus den zugehörigen Armaturen, Hausanschlusseinrichtungen, Messeinrichtungen, Steuer- Regel- und Sicherheitseinrichtungen, Netzgeräten, Verteilern und Dämmstoffen für die Leitungen. Zu den Leitungen gehören deren Befestigungen und Beschichtungen. Lichtwellenleiter-Kabel und elektrische Kabel gelten als elektrische Leitungen. "
Das PC-Rack ist deshalb nicht anders zu bewerten als der brühmt-berüchtigte Kopierer im Flur. Dafür gibt es kein gesetzliches Verbot. Das allgemeine Schutzziel lautet, dass der Rettungsweg ausreichend lang nutzbar sein muss. Deshalb muss hier durch den Konzeptersteller individuell eine Festlegung getroffen werden.
Bei fest eingebauten Verteilerschränken gilt natürlich wieder die LAR:
"Messeinrichtungen und Verteiler sind abzutrennen gegenüber
- notwendigen Treppenräumen und Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie durch mindestens feuerhemmende Bauteile aus nichtbrennbaren Baustoffen; Öffnungen in diesen Bauteilen sind durch mindestens feuerhemmende Abschlüsse mit umlaufender Dichtung zu verschließen;
- notwendigen Fluren durch Bauteile aus nichtbrennbaren Baustoffen mit geschlossenen Oberflächen; Öffnungen in diesen Bauteilen sind mit Abschlüssen aus nichtbrennbaren Baustoffen mit geschlossenen Oberflächen zu verschließen. "
Viele Grüße SH
ich fürchte die LAR gilt nicht für PC-Racks sondern nur für Leitungsanlagen. Und Leitungsanlagen im Sinne der LAR sind "Anlagen aus Leitungen, insbesondere aus elektrischen Leitungen oder Rohrleitungen, sowie aus den zugehörigen Armaturen, Hausanschlusseinrichtungen, Messeinrichtungen, Steuer- Regel- und Sicherheitseinrichtungen, Netzgeräten, Verteilern und Dämmstoffen für die Leitungen. Zu den Leitungen gehören deren Befestigungen und Beschichtungen. Lichtwellenleiter-Kabel und elektrische Kabel gelten als elektrische Leitungen. "
Das PC-Rack ist deshalb nicht anders zu bewerten als der brühmt-berüchtigte Kopierer im Flur. Dafür gibt es kein gesetzliches Verbot. Das allgemeine Schutzziel lautet, dass der Rettungsweg ausreichend lang nutzbar sein muss. Deshalb muss hier durch den Konzeptersteller individuell eine Festlegung getroffen werden.
Bei fest eingebauten Verteilerschränken gilt natürlich wieder die LAR:
"Messeinrichtungen und Verteiler sind abzutrennen gegenüber
- notwendigen Treppenräumen und Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie durch mindestens feuerhemmende Bauteile aus nichtbrennbaren Baustoffen; Öffnungen in diesen Bauteilen sind durch mindestens feuerhemmende Abschlüsse mit umlaufender Dichtung zu verschließen;
- notwendigen Fluren durch Bauteile aus nichtbrennbaren Baustoffen mit geschlossenen Oberflächen; Öffnungen in diesen Bauteilen sind mit Abschlüssen aus nichtbrennbaren Baustoffen mit geschlossenen Oberflächen zu verschließen. "
Viele Grüße SH
Stefan H. hat geschrieben:....als der brühmt-berüchtigte Kopierer im Flur. Dafür gibt es kein gesetzliches Verbot. ..
Also egal ob verboten oder nicht, ein Kopierer im Fluchtweg (Flur) kann eine lebensgefährliche Falle für die Menschen in den anliegenden Räumen werden. Das stelle ich in einer Gefährdungsanalyse fest -da brauche ich kein Verbot- und dann kommt das Gerät weg oder alternativ ein Copycap darüber.
Gruß Wolfgang Rüttinger
Das ist in den meisten Fällen sicherlich richtig. Aber es gibt auch Flure innerhalb kleiner Büronutzungseinheiten, die nicht als "notwendige Flure" gelten. Alle angrenzenden Büroräume sind mit einem solchen Flur in der Regel durch ständig geöffnete Türen verbunden. Wie wollen Sie diese Maßnahmen begründen, wenn in der gesamten Büroetage nur 8 Personen arbeiten? Aber jetzt kommen wir vom Thema ab.
In notwendigen Fluren haben solche Sachen natürlich nichts zu suchen. Begründen würde ich dies mit Verweis auf § 35 Abs. 1 MBO (Treppenräume) bzw § 36 Abs.1 MBO (Flure).
"Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen oder aus Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen zu Ausgängen in notwendige Treppenräume oder ins Freie führen (notwendige Flure), müssen so angeordnet und ausgebildet sein, dass die Nutzung im Brandfall ausreichend lang möglich ist."
Das muss als Begründung für entsprechende Maßnahmen ausreichen.
Viele Grüße
SH
In notwendigen Fluren haben solche Sachen natürlich nichts zu suchen. Begründen würde ich dies mit Verweis auf § 35 Abs. 1 MBO (Treppenräume) bzw § 36 Abs.1 MBO (Flure).
"Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen oder aus Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen zu Ausgängen in notwendige Treppenräume oder ins Freie führen (notwendige Flure), müssen so angeordnet und ausgebildet sein, dass die Nutzung im Brandfall ausreichend lang möglich ist."
Das muss als Begründung für entsprechende Maßnahmen ausreichen.
Viele Grüße
SH
Hallo Stefan H.
auch in "nicht notwendigen Fluren" mache ich mir Gedanken über eine nicht akzeptable Gefährdung.
Dass die Bürotüren immer offen stehen, kann man nicht voraussetzen. Wenn dann in dem betreffenden "nicht notwendigen Flur" ein Kopierer in Brand gerät, erzeugt er innerhalb weniger Minuten soviel Rauch- und Brandgase, dass diesen Flur keiner mehr nutzen kann.
Dann muss ich mir Gedanken machen, ob dies zu einem nicht akzeptablen Risiko führen kann.
Zum Glück glauben mir meine Kunden bisher immer, auch ohne, dass ich Rechtsquellen angeben muss.
Gruß Wolfgang Ruettinger
auch in "nicht notwendigen Fluren" mache ich mir Gedanken über eine nicht akzeptable Gefährdung.
Dass die Bürotüren immer offen stehen, kann man nicht voraussetzen. Wenn dann in dem betreffenden "nicht notwendigen Flur" ein Kopierer in Brand gerät, erzeugt er innerhalb weniger Minuten soviel Rauch- und Brandgase, dass diesen Flur keiner mehr nutzen kann.
Dann muss ich mir Gedanken machen, ob dies zu einem nicht akzeptablen Risiko führen kann.
Zum Glück glauben mir meine Kunden bisher immer, auch ohne, dass ich Rechtsquellen angeben muss.

Gruß Wolfgang Ruettinger