Hotel / Zimmertüren / Nebenräume

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
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ella

Hotel / Zimmertüren / Nebenräume

Beitrag von ella »

Guten Abend,
wo könnte ich Informationen zu den Anforderungen an
Hotel-Zimmertüren erhalten.
Das Hotel hat 80 Betten und das 1.OG liegt bei +4.08m.

Die Bereiche sind in Nutzungseinheiten <400m² aufteilt.

Dazu noch eine Frage zu Nebenräumen:
die liegen mittig im Flur (kein notwendiger Flur)
innerhalb der Nutzungseinheiten.
Gibt es hier Anforderung an die Wände?

Danke und
kerstin

Hotel - Zimmertüren

Beitrag von kerstin »

Hallo,
es gibt die Muster-Beherbergungsstättenverordnung (M-BeVO), die allerdings keine Aussagen zu den Anforderungen an Zimmertüren enthält, sondern nur Anforderungen, die über die MBauO hinausgehen. Das heißt meiner Meinung nach, dass hier in der MBauO nachgelesen werden muss und da geht es dann sicher um Türen in notwendigen Fluren (ich kenne Ihre Planung nicht)? Danach sind die Zimmertüren mind. dichtschließend auszubilden. Zu berücksichtigen sind dann die Anforderungen an die Türen zu den notwendigen Fluren usw.

Für mich schwer vorstellbar die Situation mit den Fluren inmitten der "Nutzungseinheiten", die keine notwendigen Flure sein sollen (oder handelt es sich um ein Gebäude der Gebäudeklasse 2 ?) Ich würde immer wieder einen notwendigen Flur für erforderlich halten, wenn dieser zur Erschließung mehrerer Hotelzimmer erforderlich ist (> GK 2). Dann wäre die MBauO maßgebend (Wände in notwenigen Fluren).
ibkoeppen

Beitrag von ibkoeppen »

Hallo Babara -

bitte schauen Sie in die Muster-Beherbergungsstättenverordnung bzw. die entsprechende in Ihrem Bundesland gültige Verordnung.

Die Türen zwischen Flur und Beherbergungsräumen müssen danach Rauchschutztüren sein.

Die 400m²-Regelung ohne notw. Flur ist m.E. in der Beherbergungsstätte nicht anwendbar. Jeder Beherbergungsraum ist hier eine Nutzungseinheit. Der Flur ist ein notwendiger Flur.

mfG
Michael Koeppen
Frank_Borgert

Beitrag von Frank_Borgert »

Hallo Babara,
wie Hr. Koeppen schon schreibt, die 400 m² Regel ist für Beherbergungsbetriebe nicht anwendbar.
Die Frage nach den Nebenräumen verstehe ich nicht, innerhalb welcher Nutzungseinheiten liegen die?

Sie werden, da es sich bei dem Objekt um einen sog. "großen Sonderbau" gem. dem Katalog des §68 BauO NRW handelt, eh ein Brandschutzkonzept benötigen, wenn Sie Baumaßnahmen planen / durchführen wollen. Falls Interesse besteht, können Sie sich gerne an mich wenden, ich arbeite in Münster :zwink:

Viele Grüße,
Frank Borgert
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