Maximal zulässige Zahl der Nutzer

LBO, MBO u. andere Bauvorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Flucht- und Rettungswege etc.
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Krabbe

Maximal zulässige Zahl der Nutzer

Beitrag von Krabbe »

Liebe Kollegen/Innen,
eine Frage zum Thema 'Maximal zulässige Zahl der Nutzer', das insbes. bei Versammlungsstätten Anwendung findet :
Weiss jemand, wie bei eingeführter Sonderbauvorschrift für Gaststätten damit umgegangen wird? Kann ich im Brandschutzkonzept dem Wirt vorschreiben, wieviel Personen in sein Lokal dürfen? Oder muss ich von vorneherein bei der Beurteilung des Feuerwiderstandes von Bauteilen, von Rettungsweglängen, usw. die grösstmögliche Zahl annehmen?
Vielen Dank für euer feedback
schomberg

Beitrag von schomberg »

Hallo,

die VStättVO ist so angelegt, dass sich die Zahl der Nutzer nach der für zugänglichen Fläche bemisst. In einer Gaststätte darf man also eine Theke abziehen. Die restliche Fläche ist dann bei Sitzplätzen an Tischen auch gleich die Personenzahl, die anzusetzen ist.

Es gibt aber auch die Situation, dass im Vorfeld mit den Behörden eine großräumigere Bestuhlung mit weniger Personen akzeptiert wird. Dann darf diese Zahl aber nicht überschritten werden.
Krabbe

Beitrag von Krabbe »

Das deckt sich mit der festlegung, die ich getroffen habe
Vielen Dank für die Antwort.
gruss,
Volker Krabbe
Michael Stieger

Beitrag von Michael Stieger »

Es sind 2 Dinge zu berücksichtigen:

1. Angabe der Personenanzahl ... rechtliche Festlegung nach Angaben des Betreibers. Hier lassen sich ggf. Anforderungen an die erforderliche Lüftung etc. ableiten, aber nicht die erforderlichen Rettungswegbreiten.

2. Berechnung der maximalen virtuellen Personenanzahl unabhängig den Angaben des Betreibers.
Grundsätzlich erfolgt auf dieser Grundlage die Bemessung der erforderlichen Rettungswegbreiten. Hierbei kann man sich nicht auf die Festlegung der Personenanzahl des Betreibers berufen.
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