In einem von uns genutztem Gebäude sind alle Lichtschalter und Steckdosen mit den Angaben zur Unterverteilung und der Sicherungsnummer erkennbar beschriftet, also z.B. "UV 2.OG F8"
Bei einem anderen Gebäude, welches wir nutzen wollen, kam nun die Frage auf, ob derartigen Kennzeichnungen allgemein vorgeschrieben sind oder gar aus brandschutztechnischen Gründen erkennbar angebracht sein müssen.
Schon mal herzlichen Dank für Ihre Antworten!
Viele Grüße!
eine Kennzeichnung der Lichtschalter und Steckdosen ist nicht zwingend vorgeschrieben, erleichtert aber die Arbeit und das Finden von defekten.
Da war mal ein mitdenkender Elektriker oder ein kleverer Fachplaner am Werk.
die Beschriftung könnte auch von den durchzuführenden BGV A3 - Prüfungen (elektrische Betriebsmittel und Anlagen) stammen, um die Lichtschalter und Steckdosen zu inventarisieren und eine Zuordnung zum Prüfbericht zu haben.