Hallo zusammen,
ich hab da mal noch ein Problem.
habe mir heute eine offene Großgarage angeschaut.
Das Parkhaus hat 4 Treppenräume die ziemlich in der jeweiligen Ecke des Parkhauses angeordnet sind. Ich würde sagen ca 15 meter von den Ecken diagonal rein.
Sie sind alle als Flcuhtwege gekenzeichnet.
Wie sind diese Treppenräume bei einer offenen Großgarage zu behandeln.
zwei Treppenräume haben T30 Türen drin, die teilweise schon am rosten sind. Die Türen sind aber auch nicht RS.
In den anderen zwei Treppenräumen sind normale VSG Glastüren drin. Es handelt sich hier um kein Funktionsglas.
Müssen hier nicht alle Türen T30-RS sein?
Das sind zumindest gekennzeichnete Fluchtwege.
Parkhaus
Hallo Achim,
1.) Schauen Sie mal, ob in Ihrem Bundesland die Garagenverordnung gilt, da steht drin, wie es gemacht sein muss bei neuen Garagen.
2.) Nach GarVO müssen, wenn die Treppenräume nur Parkdecks verbinden, die Türen rauchdicht und selbstschließend sein. Wenn der nächste Einstellplatz weniger als 2,5 m entfernt ist dann T30.
3.) Stellt sich auch hier die Frage nach evt. Bestandsschutz, da in alten Baugenehmigungen auch mal anderes genehmigt wurde...
Viele Grüße,
Frank Borgert
1.) Schauen Sie mal, ob in Ihrem Bundesland die Garagenverordnung gilt, da steht drin, wie es gemacht sein muss bei neuen Garagen.
2.) Nach GarVO müssen, wenn die Treppenräume nur Parkdecks verbinden, die Türen rauchdicht und selbstschließend sein. Wenn der nächste Einstellplatz weniger als 2,5 m entfernt ist dann T30.
3.) Stellt sich auch hier die Frage nach evt. Bestandsschutz, da in alten Baugenehmigungen auch mal anderes genehmigt wurde...
Viele Grüße,
Frank Borgert