es wurde gerade angefragt, ob man einen kleinen (PC) Rechner in der Zwischendecke verstauen könnte, der einen Beamer betreiben würde. Der Beamer wiederum ist sichbar an der Decke montiert und soll auf eine freie Fläche Informationen anzeigen.
Der Rechner in der Zwischendecke wird aber ununterbrochen laufen und ist nicht sichtbar (Montiert in der Zwischendecke)
Wo finde ich Richtlinien oder eine passende Aussage, ob dies Zulässig ist oder ob bestimmte Dinge beachtet werden müssen. (nicht brennbarer aufbewahrungsbehälter)
Über Rückmeldungen mit Gesetzes Auszügen oder Richtlinien wäre ich sehr Dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph
