Anzahl Feuerlöscher Büro Verwaltung

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Drucklöscher

Anzahl Feuerlöscher Büro Verwaltung

Beitragvon Drucklöscher » Mi 09.07.2008 16:56

Hallo zusammen!
Bezüglich BGR 133 Tabelle 3 meine Fragen:
Bei der Frage nach der Anzahl der notwendigen Löscheinheiten (letztlich daraus ermittelt der Feuerlöscher) für ein Gebäude in denen sich nur Büros befinden kam bei uns die Frage auf:
Wie ist sowas einzuteilen - Als "geringe Brandgefahr" nach Spalte 1 - nämlich als "Verwaltungsgebäude" oder
als "mittlere Brandgefahr" nach Spalte 2, nämlich "Bürobereiche mit Aktenlagerung" ??
Wie ist der Begriff "Aktenlagerung" zu verstehen? Als Lagerung, an die man vielleicht mal in 20 Jahren dran muss oder wenn in den Büros Schränke mit Akten stehen??
Ich würde mich sehr freuen dazu mal Ihre reichhaltigen Meinungen zu lesen! Danke schon mal!

Wolf R.

Re: Anzahl Feuerlöscher Büro Verwaltung

Beitragvon Wolf R. » Mi 09.07.2008 20:01

Drucklöscher hat geschrieben:...Wie ist sowas einzuteilen - Als "geringe Brandgefahr" nach Spalte 1 - nämlich als "Verwaltungsgebäude" oder
als "mittlere Brandgefahr" nach Spalte 2, nämlich "Bürobereiche mit Aktenlagerung" ??...


Hallo Drucklöscher,
wenn keine extra Archive vorhanden sind würde ich von geringer Brandgefahr ausgehen. Die Anzahl der Feuerlöscher ist nach der BGR sowieso schon recht hoch bemessen.

>Ketzermodus an: "Da haben die Hersteller das sagen gehabt" Ketzermodus aus< :zwink:
Gruß Wolfgang Rüttinger

Laschinsky
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Beitragvon Laschinsky » Do 02.10.2008 16:54

Hallo,

die BGR 133 unterscheidet in Tabelle 3 bewußt nach

Bürobereiche ohne Aktenlagerung (z.B. Call-Center)
EDV-Bereiche ohne Papier (z.B. Rechenzentren, Serverräume)
als geringe Brandgefährdung

und

Bürobereiche mit Aktenlagerung (normale Verwaltung, Büro)
EDV-Bereiche mit Papier (Druck- und Kopierräume)
Archive

denn: in den Begriff Brandgefährdung oder Brandrisiko gehen zwei Betrachtungen ein (siehe Definition Brandgefährdung in BGR 133): Brandrisiko = Brandwahrscheinlichkeit x zu erwartender Schaden!
Das Archive, Aktenlager oder Auftragsunterlagen brennen, mag sehr selten der Fall sein, dennoch dürfte i.d.R. der (Ausfall- und Wiederbeschaffungs-)Schaden sehr hoch sein. Daher ist auch im Entstehungsbrandfall die schnelle Erreichbarkeit eines Feuerlöschers Voraussetzung für eine Schadenminimierung. Die BGR 133 bestimmt die Anzahl nicht "Ketzermodus: nach Wunschliste der Hersteller", sondern nach Größe der Betriebsfläche, also der Weglänge zum nächsten Feuerlöscher.

Viele Grüße,

Lars Oliver Laschinsky
Fachlehrer im techn. Ausbildungsdienst
Institut für Sicherheits- und Gefahrentraining