Hallo,
ich habe eine Frage, vllt.kann mir hier einer helfen da ich durch Internet- Recherchen bisher nicht schlau werden konnte.
Ist das Errichten einer Brandmeldeanlagen in irgendeinerweise in der MBO verordnet? Oder ist es etwa eine Empfehlung der VDS oder gar eine Auflage die die Versicherung vorgibt.
Bekannt ist mir, dass z.B. in Verkaufstätten die eine gewisse Mindestfläche haben, Krankenhäuser oder genrell großen Versammlungsstätten eine BMA vorgeschrieben ist (aber steht dies auch in der MBO für Sonderbauten?).
Wer aber entscheidet zum Beispiel bzw. wo ist festgelegt wann ein Industrieunternehmen (in zumindestens einigen Breichen) eine BMA vorweisenmuss.
Gruß uDave
BMA: baulicher Brandschutz oder Versicherungsauflage?
baulicher Brandschutz oder Versicherungsauflagen
Hallo uDave,
also in der MBO wirst Du solche Anforderungen nicht finden, da dies ja wie der Name sagt nur eine Muster BO ist und als Hilfestellung für die einzelnen Länder zur Erstellung ihrer eigenen LBO´s dient.
In den LBO wird diese Thema nicht direkt angesprochen (zumindest in der LBO Baden Württemberg), indirekt aber schon, siehe §15 LBO BW.
Generell findet man Aussagen zu Brandmeldeanlagen in Baugenehmigungen oder in Brandschutzkonzepten, welche wiederum Bestandteil von Baugenehmigungen sein können.
Da Brandmeldeanlage in erster Linie dem Personenschutz und nicht dem Sachwertschutz dienen sollen, wird sich ein Sachversicherer schwer tun eine BMA zu fordern (kommt aber vor). Ein Sachversicherer wird wohl eher auf die Sprinkleranlage anspringen und dies fordern (bei Neubauten), weil dadurch das Gebäude und der Inhalt geschützt wird, für was ja ein Versicherer im schlimmste Fall aufkommen muß. Aber auch hier werden Sprinkleranlagen von der Baubehörde oder mittels Brandschutzkonzept gefordert.
Brandmeldeanlagen können bei Neubauten aber auch bei Bestandsbauten (bei Umbauten und für evtl. Kompensationsmaßnahmen) durch die Baubehörde gefordert werden. Da bei allen LBO´s deutschlandweit der §3 (im übrigen der einzigste gleichlautenden § aller LBO´s) den Schutz des Lebens und Gesundheit fordert, wird sich heutzutage eine Baubehörde schwer tun, keine BMA zu fordern, wenn in (Industrie)Gebäuden Personen gefährdet werden könnten.
Um festzustellen ob nun in Industriebauten eine BMA gefordert wird, mußt Du die Baugenehmigung oder eventuell das Brandschutzkonzept zum entsprechenden Industriebau lesen. Darin ist klar geregelt wie der Schutz der dort befindlichen Personen aussehen muß. In dem Moment, wo die Baubehörde solche Anlagen fordert, ist es bindent und hat damit gesetzlichen Charakter.
Da in den von Dir angesprochenen Verordnungen bereits die BMA festgeschrieben ist, braucht man dies also nicht mehr explizit in der Baugennehmigung nochmals Aufführen, wobei es aber z.T. auch gemacht wird.
Grüsse aus Metzingen
Lutz Abraham
also in der MBO wirst Du solche Anforderungen nicht finden, da dies ja wie der Name sagt nur eine Muster BO ist und als Hilfestellung für die einzelnen Länder zur Erstellung ihrer eigenen LBO´s dient.
In den LBO wird diese Thema nicht direkt angesprochen (zumindest in der LBO Baden Württemberg), indirekt aber schon, siehe §15 LBO BW.
Generell findet man Aussagen zu Brandmeldeanlagen in Baugenehmigungen oder in Brandschutzkonzepten, welche wiederum Bestandteil von Baugenehmigungen sein können.
Da Brandmeldeanlage in erster Linie dem Personenschutz und nicht dem Sachwertschutz dienen sollen, wird sich ein Sachversicherer schwer tun eine BMA zu fordern (kommt aber vor). Ein Sachversicherer wird wohl eher auf die Sprinkleranlage anspringen und dies fordern (bei Neubauten), weil dadurch das Gebäude und der Inhalt geschützt wird, für was ja ein Versicherer im schlimmste Fall aufkommen muß. Aber auch hier werden Sprinkleranlagen von der Baubehörde oder mittels Brandschutzkonzept gefordert.
Brandmeldeanlagen können bei Neubauten aber auch bei Bestandsbauten (bei Umbauten und für evtl. Kompensationsmaßnahmen) durch die Baubehörde gefordert werden. Da bei allen LBO´s deutschlandweit der §3 (im übrigen der einzigste gleichlautenden § aller LBO´s) den Schutz des Lebens und Gesundheit fordert, wird sich heutzutage eine Baubehörde schwer tun, keine BMA zu fordern, wenn in (Industrie)Gebäuden Personen gefährdet werden könnten.
Um festzustellen ob nun in Industriebauten eine BMA gefordert wird, mußt Du die Baugenehmigung oder eventuell das Brandschutzkonzept zum entsprechenden Industriebau lesen. Darin ist klar geregelt wie der Schutz der dort befindlichen Personen aussehen muß. In dem Moment, wo die Baubehörde solche Anlagen fordert, ist es bindent und hat damit gesetzlichen Charakter.
Da in den von Dir angesprochenen Verordnungen bereits die BMA festgeschrieben ist, braucht man dies also nicht mehr explizit in der Baugennehmigung nochmals Aufführen, wobei es aber z.T. auch gemacht wird.
Grüsse aus Metzingen
Lutz Abraham