Brandschutztür verkeilbar?

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alex_z

Brandschutztür verkeilbar?

Beitragvon alex_z » Sa 19.01.2008 16:47

Hallo,

bei uns im Betrieb gibt es eine Unzahl von Brandschutztüren, welche mit einem fest montierten Fußstopper versehen sind. Diese Türen werden nun z.B. bei Umzügen oder zum Lüften fest am Boden eingerastet. Da es komplett mechanische Türen sind, werden sie im Brandfall nicht automatisch verschlossen.
Dieser Fußstopper ist doch bestimmt nicht zulässig oder? Gibt es einen § oder eine Verordnung wo man dies nachlesen kann, bzw. ich meinem Arbeitzgeber vorlegen kann?
Danke schon im Voraus für Eure Hilfe.

Gruß Alex

0- Ahnung

Beitragvon 0- Ahnung » Sa 19.01.2008 18:32

Verkeilen ist nicht zulässig dar Brandschutztüren zum verschlissen von Löchern in einer Brandwand dienen.
Wenn es jetzt brennt und die Tür steht offen Zahlt keine Versicherung für Brandabschnittsübergreifende Schäden die durch eine Verschlossene Tür Vermieden worden wären.
Einzige Ausnahme zum Offenhalten ist eine DIBt zugelassene Feststellanlage die nach DIBt– Richtlinien Errichtet wurde.

Fireangel 712

Beitragvon Fireangel 712 » Di 25.03.2008 0:35

Hallo Alex,das verkeilen ist sicher nicht erlaubt,wird aber sehr oft betrieben,was mein Vorredner wohl meint sind die Magnethalter die mit rauchmeldern verbunden sind,wenn diese auslösen lassen die Magnete los und die türen schliessen sich automatisch.
wo man das nachlesen kann mit dem Verkeilen ..ich glaub da steht was im Paragraph 145 absatz 2 gib das mal bei Google ein

Grünewald

Brandschutztüren - Feststelleinrichtungen

Beitragvon Grünewald » Di 25.03.2008 16:21

Hallo,

in §4 der Arbeitsstättenverordnung findet sich eine Forderung
zu Brandschutz (Absatz 3 und4).
Auch in §9 des Arbeitsschutzgesetzes findet sich ein allgemein
gehaltener Hinweis auf die Pflichten des Arbeitgebers.
Auch in der neuen ASR 10/1 zur Arbeitsstättenverordnung
ist genau beschrieben wie die Funktion solcher Türen sein
muss.

Ein feststellen der Türen mit monierten Einrichtungen ist nicht
nur ein Fall für die Brandversicherung. Bei Personenschäden
wird sich die Ermittlungsbehörde auch dafür interesieren und
wenn diese Feststeller geduldet wurden, auch auf grobe
Fahrlässigkeit zielen. Das wird für den/die Verantwortlichen
(persönlich) sehr unangenehm.

Mit Sicherheit gibt es auch Vorschriften des VDS dazu.

Des weiteren ist zu prüfen, wie die Feststeller angebracht sind.
Durch einen unsachgemäßen Anbau an der Tür, verliert die Tür
damit ihre Zulassung.

Mit freundlichem Brandschutzgruß,

Theo Grünewald

Wolf R.

Re: Brandschutztür verkeilbar?

Beitragvon Wolf R. » Di 25.03.2008 20:57

alex_z hat geschrieben:...bei uns im Betrieb gibt es eine Unzahl von Brandschutztüren, welche mit einem fest montierten Fußstopper versehen sind....

Was man in jedem Fall erst mal prüfen sollte, sind Bauunterlagen, Brandschutzkonzept, Pläne usw.
Ich habe es in der Praxis schon gelegentlich erlebt, dass Brandschutztüren eingebaut sind, obwohl diese z.B. nach dem Brandschutzkonzept nicht nötig und vorgesehen waren. Sollte dies so sein, kann man die Stopper lassen, wenn es notwendige BST sind, ist alles andere schon oben von meinen Vorrednern gesagt.

Wolfgang Rüttinger