Hallo Forum,
hat jemand einen guten Ausschreibungstext für Feuerlöscherwartung, der möglichst darauf abzielt, eine "Staublappen"-Prüfung (Staub abwischen, Plakette drauf) zu vermeiden?
Ich habe schon gehört, dass bei der Prüfung auf der Behälterinnenseite mit Edding Markierungen angebracht werden müssen. So kann man später (z.B. bei einer Stichprobe) feststellen, ob der Behälter wenigstens geöffnet wurde.
Bin ein wenig verwundert, dass man solche Mustertexte nicht auch auf den Internetseiten der Verbände und Hersteller findet. Denen müsste doch eigentlich an einer korrekt durchgeführten Wartung liegen?
Vor kurzem habe ich auch gelesen, dass man die Plomben überprüfen soll. Wenn das Datum nicht mit dem auf der Plakette übereinstimmt, dann sei der Behälter auch nicht geöffnet worden. Auf den Plomben an unseren Löschern ist allerdings kein Datum drauf. Ist ein Datum auf der Plombe Pflicht?
Kennst sonst jemand noch Tipps zur "Erzwingung" einer korrekten Prüfung?
Bitte keine gut gemeinten Ratschläge, dass man nur Sachverständige nehmen soll, die mindestens XX EUR verlangen. Meiner Erfahrung nach ist ein höherer Preis kein Garant für bessere Leistung.
Vielen Dank vorab
W. Backhaus
Wartung Feuerlöscher - Qualitätsicherung
hm..
stimmt der preis sagt nichts aus.
ich biete den kunden immer an, bei der prüfung dabei zu sein, um zu sehen was ich treibe und um zweifel zu nehmen.
Schreiben sie in ihren text prüfung nach DIN 14406 Teil 4 EN 3 und das sie es sich freistellen einen mitarbeiter bei der wartung abzustellen, oder das sie sporadisch vorbei sehen und den prüfvorgang beobachten.
das schreckt schwarze schafe ab.
als faustformel kann man sagen das man in etwa 15 minuten, eher 2-3 min. mehr pro löscher braucht.
wie die kontrolle bei den löschern auszusehen hat, können sie im internet als bild und text entnehmen.
wenn sie das beherzigen und das in schriftvorm niederbringen, haben sie einige prüfdienste nicht in der ausschreibung.
das alles ist meine private meinung, so in der art würde ich das machen, wenn ich ausschreiben würde. (dennoch nicht teurer wie 15 - 20 € die prüfung kommt immer auf die masse an, kann dann natürlich wesentlich günstiger werden.)
lg. feuerkiller
ich biete den kunden immer an, bei der prüfung dabei zu sein, um zu sehen was ich treibe und um zweifel zu nehmen.
Schreiben sie in ihren text prüfung nach DIN 14406 Teil 4 EN 3 und das sie es sich freistellen einen mitarbeiter bei der wartung abzustellen, oder das sie sporadisch vorbei sehen und den prüfvorgang beobachten.
das schreckt schwarze schafe ab.
als faustformel kann man sagen das man in etwa 15 minuten, eher 2-3 min. mehr pro löscher braucht.
wie die kontrolle bei den löschern auszusehen hat, können sie im internet als bild und text entnehmen.
wenn sie das beherzigen und das in schriftvorm niederbringen, haben sie einige prüfdienste nicht in der ausschreibung.
das alles ist meine private meinung, so in der art würde ich das machen, wenn ich ausschreiben würde. (dennoch nicht teurer wie 15 - 20 € die prüfung kommt immer auf die masse an, kann dann natürlich wesentlich günstiger werden.)
lg. feuerkiller
sporadisch vorbei sehen und lappen bloßstellen...
Sporadisch wird ja kontrolliert. Wenn einer der Hausmeister Ahnung hat und danach schaut, dann - bin ich mir sicher - werden diese Löscher auch ordnungsgemäß gewartet. Aber was ist mit den anderen 400 Stück?
Lappen darf man jetzt nimmer sagen, die heißen jetzt Samen
(lt. Wikipediaeintrag). Spaß beseite: Dann hatte ich eine große Aktion am Laufen, dieser Anbieter wäre bloßgestellt und der nächste macht dann genauso weiter... Oder soll ich dann ein TV-Team abonnieren?
Mir wäre immer noch am liebsten, ich könnte im nachhinein überprüfen, ob der Löscher wenigstens geöffnet war, dann könnte man danach 10% der Löscher als Stichprobe prüfen und bei dementsprechendem Ergebnis ggf. Einbehalt machen, den Aufwand für die Stichproben von der Rechnung abziehen und Nachbesserung verlangen (mit nochmaliger anschließender Stichprobenprüfung...)
Weiß niemand was zu den Plombierungen?
Mit hoffnungsfrohen und vorösterlichen Grüßen
W. Backhaus
Lappen darf man jetzt nimmer sagen, die heißen jetzt Samen

Mir wäre immer noch am liebsten, ich könnte im nachhinein überprüfen, ob der Löscher wenigstens geöffnet war, dann könnte man danach 10% der Löscher als Stichprobe prüfen und bei dementsprechendem Ergebnis ggf. Einbehalt machen, den Aufwand für die Stichproben von der Rechnung abziehen und Nachbesserung verlangen (mit nochmaliger anschließender Stichprobenprüfung...)
Weiß niemand was zu den Plombierungen?
Mit hoffnungsfrohen und vorösterlichen Grüßen
W. Backhaus
Es gibt Plombierzangen mit einstellbaren Zahlen. Damit kann man zumindest Kunststoffplomben mit Monat und Jahr versehen. Ein Garant für eine erfolgte Innenprüfung ist aber auch das nicht.
Die Geschichte mit dem Edding und dem markierten Steigrohr ist das einzige, womit sicher nachgewiesen werden kann, daß der Löscher offen war.
Die Geschichte mit dem Edding und dem markierten Steigrohr ist das einzige, womit sicher nachgewiesen werden kann, daß der Löscher offen war.
ich für mich mache das immer so.
da ich ja ohnehin die innenliegende co2 patrone wiegen muß, und den behälter dann auch öffnen sollte, klebe ich immer eine Jahresplakette neben das füllgewicht der patrone und das bei ALLEN löschern die ich geprüft habe.
So kann ich nachweisen, das ich "wenigstens den behälter offen hatte und die patrone überprüft habe.
Sie können ja ein Euro auf den behälterboden legen und sagen er gehört dann den prüfdienst, wenn er ihn findet. ( kleine spaß )
nein wenn sie sicher gehen wollen, das die prüfung sicher von statten geht, richten sie einen "prüfplatz" für die löscher ein und überwachen diesen mit einer kamera die alles aufzeichnet.
eine andere möglichkeit sehe ich nicht.
Lieben gruß
feuerkiller
da ich ja ohnehin die innenliegende co2 patrone wiegen muß, und den behälter dann auch öffnen sollte, klebe ich immer eine Jahresplakette neben das füllgewicht der patrone und das bei ALLEN löschern die ich geprüft habe.
So kann ich nachweisen, das ich "wenigstens den behälter offen hatte und die patrone überprüft habe.
Sie können ja ein Euro auf den behälterboden legen und sagen er gehört dann den prüfdienst, wenn er ihn findet. ( kleine spaß )
nein wenn sie sicher gehen wollen, das die prüfung sicher von statten geht, richten sie einen "prüfplatz" für die löscher ein und überwachen diesen mit einer kamera die alles aufzeichnet.
eine andere möglichkeit sehe ich nicht.
Lieben gruß
feuerkiller
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- Geschäftsstelle vbbd e.V.
- Beiträge: 32
- Registriert: Mi 22.03.2006 13:24
- Wohnort: 21079 Hamburg
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Der bvbf war so freundlich, für uns folgenden Text zur Richtigstellung einiger Falschaussagen bei einer Fernsehsendung zum Thema "Wartung Handfeuerlöscher" aufzusetzen. Hier der Text von Herrn Wege:
"Unser kooperatives Mitglied Verein der Brandschutzbeauftragten Deutschland e.V. -vbbd- bat uns um Richtigstellung, um durch Ihre Pressemeldung verunsicherte Verbraucher fachgerecht aufzuklären.
Ihre fachlich getroffenen Aussagen in Ihrer Pressemeldung entsprechen nicht den tatsächlichen technischen Gegebenheiten. Die „Prüfplombe“ an der Abzugseinrichtung des Feuerlöschers wird nach der unbeanstandeten Inspektion auf Gängigkeit des Druckhebels/Sicherungsventils angebracht und hat nichts mit der im Behälterinneren befindlichen Treibgaspatrone oder dem Treibmittelzustand zu tun. Es ist auch technisch nicht zwingend vorgeschrieben, dass auf den Plomben eine Jahreszahl angegeben sein muss, welche mit den Zeitangaben „Löscher geprüft“ (der Instandhaltungsnachweisplakette am Gerät) identisch sein muss. Die neue Verplombung der Auslösesicherung ist nach jeder Feuerlöscher-Instandhaltung fällig. Die Art und Kennzeichnung der Plombierung wird je nach technischer Anweisung des Geräteherstellers näher vorgegeben. So wird zum Beispiel nach einer Herstelleranweisung verlangt, zumindest die individuelle Sachkundigen-Nummer des Feuerlöscher-Revisors mittels einer Plombenzange einzuprägen. Andere Hersteller geben daneben die zusätzliche Kennung mit der Jahreszahl vor. Die von RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. anerkannte Gütegemeinschaft Instandhaltung Feuerlöschgeräte e.V. (www.gif-brandschutz.de) – empfiehlt ihren güteüberwachten Brandschutz-Fachbetrieben neben der Sachkundigenkennung auch die Jahreszahl auf der Plombe zu prägen. An dieser Empfehlung halten auch wir für unsere Mitgliedsunternehmen des bvbf fest."
Ich hoffe, diese Ausführung klärt einige Fragen!
Liebe Grüße
"Geschäftsstelle"
"Unser kooperatives Mitglied Verein der Brandschutzbeauftragten Deutschland e.V. -vbbd- bat uns um Richtigstellung, um durch Ihre Pressemeldung verunsicherte Verbraucher fachgerecht aufzuklären.
Ihre fachlich getroffenen Aussagen in Ihrer Pressemeldung entsprechen nicht den tatsächlichen technischen Gegebenheiten. Die „Prüfplombe“ an der Abzugseinrichtung des Feuerlöschers wird nach der unbeanstandeten Inspektion auf Gängigkeit des Druckhebels/Sicherungsventils angebracht und hat nichts mit der im Behälterinneren befindlichen Treibgaspatrone oder dem Treibmittelzustand zu tun. Es ist auch technisch nicht zwingend vorgeschrieben, dass auf den Plomben eine Jahreszahl angegeben sein muss, welche mit den Zeitangaben „Löscher geprüft“ (der Instandhaltungsnachweisplakette am Gerät) identisch sein muss. Die neue Verplombung der Auslösesicherung ist nach jeder Feuerlöscher-Instandhaltung fällig. Die Art und Kennzeichnung der Plombierung wird je nach technischer Anweisung des Geräteherstellers näher vorgegeben. So wird zum Beispiel nach einer Herstelleranweisung verlangt, zumindest die individuelle Sachkundigen-Nummer des Feuerlöscher-Revisors mittels einer Plombenzange einzuprägen. Andere Hersteller geben daneben die zusätzliche Kennung mit der Jahreszahl vor. Die von RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. anerkannte Gütegemeinschaft Instandhaltung Feuerlöschgeräte e.V. (www.gif-brandschutz.de) – empfiehlt ihren güteüberwachten Brandschutz-Fachbetrieben neben der Sachkundigenkennung auch die Jahreszahl auf der Plombe zu prägen. An dieser Empfehlung halten auch wir für unsere Mitgliedsunternehmen des bvbf fest."
Ich hoffe, diese Ausführung klärt einige Fragen!
Liebe Grüße
"Geschäftsstelle"
Gibt’s nicht.
Die ganze Sache beruht auf Vertrauen. Nicht mehr und nicht weniger.
Ich bin schon über dreißig Jahre im Prüfdienst und habe schon Hunderte Feuerlöscher von Mitbewerbern geprüft die keine Prüfnachweise im inneren des Behälters aufgewiesen haben.
Außer beim Dauerdruckfeuerlöscher wird dies meines Wissens auch nicht verlangt. Auch das markieren des Steigrohrs und er Treibgaspatrone ist keine Garantie. Der Sinn einer Behälterinnerprüfung ist neben der Sichtkontrolle des Behälterinnenraumes doch der, dass das Löschmittel wieder aufgelockert wird.
Das einzige ist Kontrolle.
Ich habe ein Kundendienstfahrzeug indem ich Wartungen durchführe. Hier kann jederzeit der Kunde kommen und sich von meiner Arbeit überzeugen.
Es ist eine Kopfsache jedes einzelnem Prüfers ob er das Risiko eingeht, durch unsachgemäße Wartung den Schaden an auch nur einem Menschen billiget in kauf zu nehmen.
Ich lasse mich nicht durch Preisanfrage von Kunden dazu bewegen solche billig Wartungen durch zuführen. Viele meiner Mitbewerber handeln aber anders.
Für ein, zwei oder fünf Euro kann man eine ordentliche Wartung nicht durchführen.
Das hat auch nichts mit der Menge der zu prüfenden Geräte zu tun. Ob ich nun einen oder 1000 Feuerlöscher prüfe, der Aufwand und die dazu benötigte Zeit bleibt immer die selbe.
Gruß
Prüfdiens
Die ganze Sache beruht auf Vertrauen. Nicht mehr und nicht weniger.
Ich bin schon über dreißig Jahre im Prüfdienst und habe schon Hunderte Feuerlöscher von Mitbewerbern geprüft die keine Prüfnachweise im inneren des Behälters aufgewiesen haben.
Außer beim Dauerdruckfeuerlöscher wird dies meines Wissens auch nicht verlangt. Auch das markieren des Steigrohrs und er Treibgaspatrone ist keine Garantie. Der Sinn einer Behälterinnerprüfung ist neben der Sichtkontrolle des Behälterinnenraumes doch der, dass das Löschmittel wieder aufgelockert wird.
Das einzige ist Kontrolle.
Ich habe ein Kundendienstfahrzeug indem ich Wartungen durchführe. Hier kann jederzeit der Kunde kommen und sich von meiner Arbeit überzeugen.
Es ist eine Kopfsache jedes einzelnem Prüfers ob er das Risiko eingeht, durch unsachgemäße Wartung den Schaden an auch nur einem Menschen billiget in kauf zu nehmen.
Ich lasse mich nicht durch Preisanfrage von Kunden dazu bewegen solche billig Wartungen durch zuführen. Viele meiner Mitbewerber handeln aber anders.
Für ein, zwei oder fünf Euro kann man eine ordentliche Wartung nicht durchführen.
Das hat auch nichts mit der Menge der zu prüfenden Geräte zu tun. Ob ich nun einen oder 1000 Feuerlöscher prüfe, der Aufwand und die dazu benötigte Zeit bleibt immer die selbe.
Gruß
Prüfdiens