Tür mit angebauter Halterung als Brandschutztür zulässig?

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alex_z

Tür mit angebauter Halterung als Brandschutztür zulässig?

Beitragvon alex_z » So 20.01.2008 19:57

Hallo,
ich hatte neulich schon ein Thema eingestellt welches vielleicht falsch verstanden wurde.
Bei uns im Betrieb haben wir Türen an denen ein Fußstoppersystem angebaut ist. D.h. es befindet sich unten an der Tür ein Zylinder auf den man mit dem Fuß tritt. Danach schiebt sich unten ein Gummi raus, der somit die offene Tür am Boden fixiert. Diese Türen sind nun bei uns aber Brandschutztüren.
Ist überhaupt das Anbringen einer solchen Halterung an der Tür erlaubt?
Weis vielleicht irgendjemand wo man darüber was nachlesen bzw. finden kann.
Danke und Gruß

feuerkiller

tür?

Beitragvon feuerkiller » So 20.01.2008 20:36

Grundsätzlich gilt für Feuerschutztüren:
das sie von selber schließend sein müßen.
wenn etwas an der türe ist, was sie offen hält, dann ist es so,
das die türe im falle einer schadenslage selbsttätig ohne fremdhilfe einer person schließen muß.
ist so etwas dran, dann sollte es mit einem feuermelder, rauchmelder oder änliches gekoppelt sein, das die verrieglung auf geht und die türe schießen kann.

Alles was nachträglich an brandschutztüren verschraubt wird ist absolut rechtswiedrig und die türe verliert sofort ihre zulassung.
(Auch wenn eine fachfirma die türe einbaut und so einen stopper dran macht !! )
Brandschutztüren sind in keinster weise zu manipullieren, was mit solch einem stopper geschehen ist.
Zulassung [Bearbeiten]Eine Feststellanlage muss vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassen werden. Die DIBt-Richtlinien legen fest, wie Feststellanlagen geplant, betrieben, abgenommen und gewartet werden sollen.

Die Anlage muss eine Eignungsprüfung durchlaufen. Durch diese ist die Erfüllung der DIBt-Anforderungen nachzuweisen. Die Eignungsprüfung wird vom VdS Schadenverhütung (VdS) durchgeführt. Es werden grundsätzlich nur komplette Feststellanlagen geprüft. Alle Teile des Systems müssen zusammen geprüft und zugelassen werden. Andernfalls wird die gesamte Anlage nicht zugelassen.


Wenn ich solche begehungen mache und stelle solch einen grob fahrlässigen fehler feste, wird die türe umgehend außer betrieb genommen und es muß eine neue türe beschafft werden.
selbst wenn diese stopper abmontiert werden, so sind immernoch die bohrungen in der türe und selbst das ist absolut unzulässig !!
(Selbst schilder sind nicht an solchen türen mit schrauben oder nieten anzubringen !!! )

MfG.
H.W.

alex_z

Besten Dank

Beitragvon alex_z » So 20.01.2008 21:13

Besten Dank für die schnelle und ausführliche Antwort. Werd dies mal meinem Chef weitergeben

sebastian schnese

Zubehörbauteile an Brandschutztüren

Beitragvon sebastian schnese » Mo 21.01.2008 18:04

Hallo,

generell kann man nicht sagen,dass es verboten ist Bauteile an Feuerschutzabschlusse zu montieren. Es muß beachtet werden,dass die Tauglichkeit, durch ein Allgemeines bauaufsichtliches Prüfungszeugnis nachgewiesen ist und diese Bauteile gemäß den Forderungen der Bauregelliste gekennzeichnet ist.Wichtig ist ebenfalls die fachgerechte Montage der Anbauteile gemäß Einbauanweisungen. Nimm z.B. ein Obentürschließer, es gibt überhaupt keine Probleme mit der Zulassung diese zu montieren. Falls du Fragen hast nimm einfach Kontakt mit den Herstellern( GEZE, DORMA usw.) der Anbauteile auf und Frage nach der Verwendbarkeit an Brandschutztüren.

cgraf

Re: Tür mit angebauter Halterung als Brandschutztür zulässig

Beitragvon cgraf » Mo 21.01.2008 22:15

alex_z hat geschrieben:Hallo,
ich hatte neulich schon ein Thema eingestellt welches vielleicht falsch verstanden wurde.
Und deswegen machst du gleich ein Doppelposting.
Wird im allgemeinen als ein Störfaktor angesehen. :oooh:

Um etwas Verwirrung in die Sache zu bringen behaupte ich mal, dass „lediglich“ Feuerschutzabschlüsse selbsttätig schließen müssen.

Nun können wir nächtelang debattieren ob die T30-Tür die nach Außen führt auch ein Feuerschutzabschluss ist oder nicht.

An Brandschutztüren dürfen sehr wohl „Fremdkörper“ angebracht werden.
Wie sollen sie sonnst schließen ohne einen Türschließer der nicht angeklebt wurde?

Ebenso werden nachträglich an Brandschutztüren die als Feuerschutzabschlüsse dienen Feststellanlagen installiert und zugelassen.
Die Türen verlieren keineswegs ihre Zulassung, wenn alle Regel der Technik bei der Montage solcher Einrichtungen eingehalten worden sind.

feuerkiller hat geschrieben:Wenn ich solche begehungen mache und stelle solch einen grob fahrlässigen fehler feste, wird die türe umgehend außer betrieb genommen und es muß eine neue türe beschafft werden.
selbst wenn diese stopper abmontiert werden, so sind immernoch die bohrungen in der türe und selbst das ist absolut unzulässig !!
(Selbst schilder sind nicht an solchen türen mit schrauben oder nieten anzubringen !!! )
unsere Begegnug wäre ein Fest für mich :oooh: :lach:
Das ist mir einfach zu pauschal.
Es gibt viele Türenhersteller die das Anbohren (bitte nicht mit Durchbohren verwechseln) ihrer Türen, ganz besonders wenn es sich um Holztüren handelt, erlauben.
In jedem Fall gilt es zuerst beim Hersteller der Tür zu fragen was und wie erlaubt ist bevor man sinnfrei scharf schießt und alle Türen einfach nur außer Betrieb nimmt.

Zur Ehrenrettung, ja es gibt auch Türen bei denen (zumindest im unteren Bereich) fast nichts mehr geht.
Es sind meist alte mit Sand gefüllte Türen.

feuerkiller

Beitragvon feuerkiller » Di 22.01.2008 0:40

stimmt, klar können teile angebaut werden.
diese müssen aber als einheit geprüft und abgenommen werden.

das anbringen eines türstoppers ist verboten und ein für alle mal nicht zulässig !! ( wie soll die türe selbsttätig schließen können ? )

und der gute alex hat hier von einem ganz normalen türstopper gesprochen und das geht mal gar nicht ! diese türe würde ich nicht durch die prüfung gehen lassen, dann würden wir beide wohl ein tolles fest feiern :lach:

es dürfen nur solche dinge an türen angebracht werden die als gesammtes mit der türe und dem rahmen geprüft und abgenommen wurden und sonst nichts.

es werden leider immer hintertüren gesucht, um sich zu rechtfertigen.
oft hört man das diese dinge schon seit jahren eingebaut waren und es nie probleme gab.
ja das mag sein ! aber der stand der dinge und der technik ändern sich und es gibt überhaupt keinen bestandschutz beim Brandschutz sofern ich richtig aufgepaßt habe.

kurz um, man sollte tunlichst versuchen es zu vermeiden an brandschutztechnischen einrichtungen zu schrauben oder zu manipulieren, der schuß geht oft nach hinten los.

lg. feuerkiller

Linse

Beitragvon Linse » Di 22.01.2008 17:02

feuerkiller hat geschrieben:ja das mag sein ! aber der stand der dinge und der technik ändern sich und es gibt überhaupt keinen bestandschutz beim Brandschutz sofern ich richtig aufgepaßt habe.


Na, soweit ich weiss, gibt es durchaus Bestandsschutz auch im Brandschutzbereich. Zumindest wurde uns bei einer entsprechenden Begehung mal von einem Brandschutzingenieur und Professor fuer baulichen Brandschutz erklaert, dass der Bestandsschutz erst dann ausfaellt, wenn ein Umbau gemacht werden soll (Faustregel: Bauplan noetig - Bestandsschutz ade!) oder es sich um Gefahr im Verzug handelt.
Natuerlich laesst sich Gefahr im Verzug oft behaupten, aber ob das dann auch wirklich der Fall ist, das ist die andere Frage...