Moin an alle!
Ich werfe diese Frage einfach mal in den Raum...
Das Thema Druckbelüftung - gerade in Sicherheitstreppenräumen / Hochhäusern - wird immer brisanter.
Die oberste Bauaufsicht NRW hat die DIN EN 12101 T 6 schon als nicht anzuwenden abgekanzelt.
Gibt es Meinungen und im Besonderen: Erfahrungen?
Was taugt die DIN EN 12101 Teil 6?
Ja, ist die DIN EN 12101-6 in NRW überhaupt bauaufsichtlich eingeführt? Ich weiß es nicht.
Sie ist deswegen mangelhaft, weil sie keinen Prüfteil hat. Die Bemessung ist meiner Meinung nach nicht unsinnig. Wo sehen Sie Schwierigkeiten bei der Anwendung?
Unter http://www.rda-arbeitskreis.de kann man sich auch einen Anwenderleitfaden herunterladen.
Mit freundlichen Grüßen
Kathrin Grewolls
Sie ist deswegen mangelhaft, weil sie keinen Prüfteil hat. Die Bemessung ist meiner Meinung nach nicht unsinnig. Wo sehen Sie Schwierigkeiten bei der Anwendung?
Unter http://www.rda-arbeitskreis.de kann man sich auch einen Anwenderleitfaden herunterladen.
Mit freundlichen Grüßen
Kathrin Grewolls
Hallo,
ich würde das gesamte Machwerk in seiner Gesamtheit als Wirklichkeitsfern bezeichnen. immerhin sind ja auch noch nicht alle Teile der DIN EN -Reihe veröffentlicht - und das ist ja auch ein Kriterium.
Man sollte dem Regelwerk allerdings zu Gute halten, dass es überhaupt ein Regelwerk ist, welches sich mit der Problematik befasst.
Alles in allem gilt jedoch:
Eine solche Anlage MUSS funktionieren.
Die Sture Einhaltung der DIN EN oder des RDA-Leitfadens oder der Bauordnung oder des Erlass über innenliegende Treppenräume oder des brandschutzknzepts oder .... führt in aller Regel nicht zum Erfolg.
Da spricht Sie dann später im Schadensfall auch keiner frei.
Fazit:
Die Errichtung/Planung einer RDA-ANlage ist ein ingenieurtechnisches meisterwerk und Bedarf intensiver Einbindung des Architekten (vor der Planung des treppenraums), des brandschutzkonzepterstellers, der Bauaufsiuchtsbehörder und des abnehmenden Sachverständigen und stellt immer eine Individualleistung dar.
Viel Spaß beim Diskutieren
ich würde das gesamte Machwerk in seiner Gesamtheit als Wirklichkeitsfern bezeichnen. immerhin sind ja auch noch nicht alle Teile der DIN EN -Reihe veröffentlicht - und das ist ja auch ein Kriterium.
Man sollte dem Regelwerk allerdings zu Gute halten, dass es überhaupt ein Regelwerk ist, welches sich mit der Problematik befasst.
Alles in allem gilt jedoch:
Eine solche Anlage MUSS funktionieren.
Die Sture Einhaltung der DIN EN oder des RDA-Leitfadens oder der Bauordnung oder des Erlass über innenliegende Treppenräume oder des brandschutzknzepts oder .... führt in aller Regel nicht zum Erfolg.
Da spricht Sie dann später im Schadensfall auch keiner frei.
Fazit:
Die Errichtung/Planung einer RDA-ANlage ist ein ingenieurtechnisches meisterwerk und Bedarf intensiver Einbindung des Architekten (vor der Planung des treppenraums), des brandschutzkonzepterstellers, der Bauaufsiuchtsbehörder und des abnehmenden Sachverständigen und stellt immer eine Individualleistung dar.
Viel Spaß beim Diskutieren
Grewolls hat geschrieben:Ja, ist die DIN EN 12101-6 in NRW überhaupt bauaufsichtlich eingeführt? Ich weiß es nicht.
Sie ist deswegen mangelhaft, weil sie keinen Prüfteil hat. Die Bemessung ist meiner Meinung nach nicht unsinnig. Wo sehen Sie Schwierigkeiten bei der Anwendung?
Unter http://www.rda-arbeitskreis.de kann man sich auch einen Anwenderleitfaden herunterladen.
Eingeführt ist sie nicht und die oberste Bauaufsicht hat die Anwendung quasi untersagt!
Die Bemessung einer Druckbelüftungsanlage nach dieser DIN EN vorzunehmen ist physikalisch kaum zu realisieren (zu viele Übersetzungsfehler) und technisch in der Gesamtheit kaum umsetzbar.
In 99,9% der geplanten Anwendungen bedienen sich die Planer/Architekten den auf den ersten Seiten aufgeführten Kriterien (meistens bleibt es bei der Luftgeschwindigkeit); in der weiter hinten beginnenden Championsleague - gerade in Hochhäusern / Sicherheitstreppenräumen - will so recht keiner mitspielen.
Oder hat jemand Anlagen erlebt, die komplett nach 12101 errichtet wurden???
Hallo an Alle,
was ich an Informationen erhalten habe, geht in die Richtung, dass eigentlich alle Beteiligten froh sind, endlich einen Leitfaden in der Hand halten zu können.
Die ersten Auswirkungen können auch in der MHH (Musterhochhausrichtlinie) entnommen werden, da wurden nämlich die Geschwindigkeitsvektoren gem. der DIN EN 12102-6 mit 2,0 m/s für eine Schleusentüre übernommen. Die Anwendung ist natürlich bei einem Erstlingswerk recht schwer, wenn nicht sogar verworren. In der Praxis sollte man die Teile, die aus ingenieurtechnischer Sicht sinnvoll sind, mit in Planung übernehmen, den Rest lässt man in Rücksprache mit dem Brandschutzsachverständigen weg.
Übrigens soll die EN 12101-6 in den nächsten Monaten (Jahren?) auf europäischer Ebene überarbeitet werden.
Wenn Ihr aktuelle Planungsprojekte habt, lasst euch doch unverbindlich von Herstellern solcher Anlagen beraten. Zwei Vorschläge:
Strulik GmbH in Hünfelden bei Limburg (www.strulik.com)
Eichelerger Ventilatoren, Berlin (www.alfred-eichelberger.de)
Beide Firmen haben Interessante Lösungsansätze.
Fa. Strulik gerade im Bereich, die Luft nach der Überströmung in den notwendigen Flur mechanisch abzusaugen, um die 2,0 m/s immer garantieren zu können -> Planungssicherheit. Dieses System soll sogar ohne elektrische Hilfsenergie auf sich öffnende und schließede Türen reagieren.
Viele Grüsse aus dem Rheinland
was ich an Informationen erhalten habe, geht in die Richtung, dass eigentlich alle Beteiligten froh sind, endlich einen Leitfaden in der Hand halten zu können.
Die ersten Auswirkungen können auch in der MHH (Musterhochhausrichtlinie) entnommen werden, da wurden nämlich die Geschwindigkeitsvektoren gem. der DIN EN 12102-6 mit 2,0 m/s für eine Schleusentüre übernommen. Die Anwendung ist natürlich bei einem Erstlingswerk recht schwer, wenn nicht sogar verworren. In der Praxis sollte man die Teile, die aus ingenieurtechnischer Sicht sinnvoll sind, mit in Planung übernehmen, den Rest lässt man in Rücksprache mit dem Brandschutzsachverständigen weg.
Übrigens soll die EN 12101-6 in den nächsten Monaten (Jahren?) auf europäischer Ebene überarbeitet werden.
Wenn Ihr aktuelle Planungsprojekte habt, lasst euch doch unverbindlich von Herstellern solcher Anlagen beraten. Zwei Vorschläge:
Strulik GmbH in Hünfelden bei Limburg (www.strulik.com)
Eichelerger Ventilatoren, Berlin (www.alfred-eichelberger.de)
Beide Firmen haben Interessante Lösungsansätze.
Fa. Strulik gerade im Bereich, die Luft nach der Überströmung in den notwendigen Flur mechanisch abzusaugen, um die 2,0 m/s immer garantieren zu können -> Planungssicherheit. Dieses System soll sogar ohne elektrische Hilfsenergie auf sich öffnende und schließede Türen reagieren.
Viele Grüsse aus dem Rheinland
Hallo an Alle
Zitat
"Wenn Ihr aktuelle Planungsprojekte habt, lasst euch doch unverbindlich von Herstellern solcher Anlagen beraten. Zwei Vorschläge:
Strulik GmbH in Hünfelden bei Limburg (www.strulik.com)
Eichelerger Ventilatoren, Berlin (www.alfred-eichelberger.de)
Beide Firmen haben Interessante Lösungsansätze. "
Sehr gut ist auch die Fa. Dr. Ermer GmbH aus Köln. Vor allem Preisgünstig, da z.B. vorhandene Komponenten, die sich schon in den Gebäuden befinden, mitbenutzt werden ( Lichtkuppel, Gitter e.t.c).
Gruß
Sven
Zitat
"Wenn Ihr aktuelle Planungsprojekte habt, lasst euch doch unverbindlich von Herstellern solcher Anlagen beraten. Zwei Vorschläge:
Strulik GmbH in Hünfelden bei Limburg (www.strulik.com)
Eichelerger Ventilatoren, Berlin (www.alfred-eichelberger.de)
Beide Firmen haben Interessante Lösungsansätze. "
Sehr gut ist auch die Fa. Dr. Ermer GmbH aus Köln. Vor allem Preisgünstig, da z.B. vorhandene Komponenten, die sich schon in den Gebäuden befinden, mitbenutzt werden ( Lichtkuppel, Gitter e.t.c).

Gruß
Sven
Hallo Sven,
bitte nicht vergessen, sich von den empfohlenen Firmen die Zulassungen für Ihre Produkte zeigen und entsprechende Bestätigungen über die Verwendbarkeit im spezifischen Fall geben zu lassen.
Die Lebenserfahrung lehrt, dass nicht alles Gold ist, was glänzt und dass nicht jede Lösung, die vor wenigen Monaten für ein spezifisches Projekt in einem spezifischen Bundesland gut (bzw. Beanstandungsfrei aufgrund fehlender Vorgaben) war, bedenkenlos auf andere, spätere Projekte in anderen Bundesländern, auf andere Gebäude (bspw. Hochhäuser) übertragen werden kann.
Also: Obacht geben!
bitte nicht vergessen, sich von den empfohlenen Firmen die Zulassungen für Ihre Produkte zeigen und entsprechende Bestätigungen über die Verwendbarkeit im spezifischen Fall geben zu lassen.
Die Lebenserfahrung lehrt, dass nicht alles Gold ist, was glänzt und dass nicht jede Lösung, die vor wenigen Monaten für ein spezifisches Projekt in einem spezifischen Bundesland gut (bzw. Beanstandungsfrei aufgrund fehlender Vorgaben) war, bedenkenlos auf andere, spätere Projekte in anderen Bundesländern, auf andere Gebäude (bspw. Hochhäuser) übertragen werden kann.
Also: Obacht geben!
Anlagen
Auch die Firma G & P AIR SYSTEMS aus Österreich, hat einige Interessante Lösungsansätze für Druckbelüftungsanlagen.
www.gp-airsystems.com.
www.gp-airsystems.com.