Hi,
hoffe ich bin im richtigen Forum gelandet. Weiß hier jemand, ob in NRW regelmäßige Evakuierungsübungen vorgeschrieben sind ( Betrieb mit ca. 600 MA) und, falls ja, ich etwas dazu finde? Danke.
Gruss,
Kai
Evakuierungsübung vorgeschrieben?
Hallo Kai,
das kommt auf die Einzelheiten an.
Arbeitsschutzgesetz §§ 9+10 sind hier relevant. Die hier gestellten Forderungen kann man zum Teil auch ohne Räumungsübung erfüllen.
Extrembeispiel 1: Flachbau ohne Risiken und überall Ausgänge > keine Räumungsübungen erforderlich
Extrembeispiel 2: Hochhaus mit der Mindestanzahl Rettungswege und Behinderten und zusätzlichen Gefahren > Räumungsübungen erforderlich
Gruß Wolfgang
das kommt auf die Einzelheiten an.
Arbeitsschutzgesetz §§ 9+10 sind hier relevant. Die hier gestellten Forderungen kann man zum Teil auch ohne Räumungsübung erfüllen.
Extrembeispiel 1: Flachbau ohne Risiken und überall Ausgänge > keine Räumungsübungen erforderlich
Extrembeispiel 2: Hochhaus mit der Mindestanzahl Rettungswege und Behinderten und zusätzlichen Gefahren > Räumungsübungen erforderlich
Gruß Wolfgang
Kai hat geschrieben:...Bleibt noch die Frage, wer die Erforderlichkeit festlegt. Der ASA, irgendeine Behörde? Vielleicht weißt Du ja noch etwas...
Hallo Kai,
nach der ganzen Liberalisierung wird das kaum noch eine Behörde festlegen. Das muss heute in der Regel der Unternehmer alleine entscheiden. Dazu dient auch die vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz. In dieser ist zu regeln wie die Räumung geübt wird, ob theoretisch durchgespielt, durch Unterweisung oder eine praktische Übung. Im ASA sollte das auf jeden Fall auch diskutiert werden. Wichtig ist, dass alles schriftlich und nachvollziehbar festgelegt wird. Nur dann kommt der Unternehmer seinen Pflichten nach.
Gruß Wolfgang