Hallo zusammen,
unser Dienstleister, der die Wartung der BMA regelmäßig durchführt, sagt, daß alle hausinternen roten akustischen Signalgeber, die bei Feueralarm ertönen, mit einem kleinen(3x10cm), roten Schild 'BRANDALARM' gekennzeichnet sein müssen, damit jeder ablesen kann, warum die Sirene ertönt. Ist das so?
Vielen dank für die Antworten
Bernd Wickel
Kennzeichnung von Signalgebern
`tschuldigung
Hallo,
da habe ich wohl etwas zu flüchtig gelesen.
Eine Kennzeichnungspflicht für Signalgeber der BMA gibt es nach DIN 14675 und DIN EN 0833 nicht.
Einzelne Brandschutzbehörden wollen aber die Wände mit solchen Schildern "verzieren".
Ich meine allerdings, dass der Alarm über die BSO allen Beschäftigten bekannt gegeben werden muss.
Betriebsfremde kann ich nicht anweisen- auch nicht das Schild richtig zu deuten. Es müsste dann ja das Schild in mehreren Sprachen und vielleicht auch für Analphabeten gestaltet werden.
Die Beschäftigten müssen ferner über die BSO belehrt und befähigt werden, wie mit Besuchern etc. bei Alarm umzugehen ist.
Also noch mal sorry für mein Missgeschick
hm
da habe ich wohl etwas zu flüchtig gelesen.
Eine Kennzeichnungspflicht für Signalgeber der BMA gibt es nach DIN 14675 und DIN EN 0833 nicht.
Einzelne Brandschutzbehörden wollen aber die Wände mit solchen Schildern "verzieren".
Ich meine allerdings, dass der Alarm über die BSO allen Beschäftigten bekannt gegeben werden muss.
Betriebsfremde kann ich nicht anweisen- auch nicht das Schild richtig zu deuten. Es müsste dann ja das Schild in mehreren Sprachen und vielleicht auch für Analphabeten gestaltet werden.
Die Beschäftigten müssen ferner über die BSO belehrt und befähigt werden, wie mit Besuchern etc. bei Alarm umzugehen ist.
Also noch mal sorry für mein Missgeschick

hm