Beitragvon Wolf R. » Mo 23.10.2006 19:43
Hallo,
die beiden unten stehenden §§ regeln ganz klar, dass immer der Arbeitgeber verantwortlich ist. Auch wenn dieser die Pläne vertraglich auf den Vermieter übertragen hat, bleibt er in der Verantwortung.
Gruß Wolfgang
Arbeitsschutzgesetz § 10 (1) "Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind..."
Arbeitsstättenverordnung § 4 (4) Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge müssen ständig freigehalten werden, damit sie
benutzt werden können. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen
zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr
unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell
werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht-
Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung
Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.
Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen
oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen
ist entsprechend dieses Planes zu üben.