:oooh:
schönen guten tag
erst mal coole page :supi:
ich habe ein prolem
ein Freund von mir betreibt einen nicht allzu legalen party-Keller in einem museum in der city
soweit sogut
aber durch eine dumme polizei-aktion wurde das bauamt auf die location aufmerksam
Gut ist (da erkeine lizenz besitzt) ist das sie das ganze als ich nenns mal privatparty-raum sehen (wegen alkoholausschank etc)
schlecht ist das das bauamt bei einer ortsbegehung bemängelt hat das es keinen zweiten fluchtweg gibt
es gibt zwar eine fenster nach draussen, aber das ist max. 45*45 cm. gro
ß
jetzt wurden weitere patys untersagt solange kein zweier fluchtweg geschaffen wurde
1-möglichkeit wäre ein separater zweiter aufweg, dazu muß allerdings ein durchbruch gemacht werden
2- möglichkeit ist das fenster auf eine bestimmte größe zu vergrößern
beide möglichkeiten sind seht kosteninensiv
was kann man sonnst noch tun
ausserdem ist das gebäude eigentum der stadt, wie sieht es da überhaupt mit der genehmigung baulicher veränderungen aus
kann mir jemand helfen :???:
2. Fluchtweg
was kann man sonnst noch tun
du hast es ja schon beantwortet! ...
1-möglichkeit wäre ein separater zweiter aufweg, dazu muß allerdings ein durchbruch gemacht werden
2- möglichkeit ist das fenster auf eine bestimmte größe zu vergrößern
Jo..., that's live!

Im Grunde bleibt dir nix anderes als auf die Stadt zuzugehen und bitten und betteln!
Grüße FH
ja ich weiß
dachte nur es gibt vielleicht noch ein hintertürchen das ich noch nicht kannte um dieserr schikane zu entgehen
wir sprechen ja hier über einen privat genutzten raum, der nicht der öffentlichkeit, sondern lediglich einem bestimmten personenkreis zugänglich ist
da kann doch eigentlich nicht einfach dasbauamt komen und sowas machen
gibt es da keine rechtlichen schritte gegen??????
wir sprechen ja hier über einen privat genutzten raum, der nicht der öffentlichkeit, sondern lediglich einem bestimmten personenkreis zugänglich ist
da kann doch eigentlich nicht einfach dasbauamt komen und sowas machen
gibt es da keine rechtlichen schritte gegen??????
Du hast halt das Problem, dass sich euer Partyraum nicht in einem Privathaus, sondern in einem öffentlichen Gebäude befindet. Dafür ist nun mal das Bauamt zuständig und wenn das Bauamt diese Forderung aufgestellt hat, kommst du nicht umhin (bei Weiterbetrieb), die Forderungen zu erfüllen.
Dabei ist es eher unerheblich, ob ihr 10 oder 20 Leute seid, der 2. Fluchtweg ist verpflichtend. Schlussendlich dient er auch eurer Sicherheit, dass solltest du nicht ganz bei Seite schieben. Stell dir vor, eure Party läuft gerade auf Hochtouren, durch ein Brand ist euer Fluchtweg (der normale Flur) nicht mehr benutzbar..., was dann? Unterschätze auch nicht, was bei Panikreaktionen alles schief geht. Und dann stehst wo möglich du oder dein Kumpel ziemlich fett in der Verantwortung, wenn ihr das Ding trotz der Auflage so weiter betreibt.
Dabei ist es eher unerheblich, ob ihr 10 oder 20 Leute seid, der 2. Fluchtweg ist verpflichtend. Schlussendlich dient er auch eurer Sicherheit, dass solltest du nicht ganz bei Seite schieben. Stell dir vor, eure Party läuft gerade auf Hochtouren, durch ein Brand ist euer Fluchtweg (der normale Flur) nicht mehr benutzbar..., was dann? Unterschätze auch nicht, was bei Panikreaktionen alles schief geht. Und dann stehst wo möglich du oder dein Kumpel ziemlich fett in der Verantwortung, wenn ihr das Ding trotz der Auflage so weiter betreibt.
Grüße FH